Kronen Zeitung

Zeugen-Kritik am Wahlgesetz

Tag 3 in der Bundespräs­identen-Wahlanfech­tung vor dem Verfassung­sgerichtsh­of

- VON GABRIELA GÖDEL

Wien .–„ Ich halte das Bundespräs­identen wahlgesetz für völligunvo­llzi eh bar. Hätten wir esso gemacht, wie es im Gesetz steht, hätten wir 3 Tage für die Auszählung der Wahlkarten gebraucht!“Kritik kommt am 3. Tagd er Anfe ch tungs verhandlun­g vordem Verfassung­s gerichtsho­f von Wahl kommission­en aus den Ländern.

Vor allem geht es um das frühzeitig­e Öffnen der großen Briefwahl-„Umschläge“– auf diese Bezeichnun­g einigte man sich, um Missverstä­ndnissen zu den Wahlkuvert­s mit den Stimmzette­ln vorzubeuge­n. Die es eigentlich nicht geben dürfte – nimmt man den Leitfaden für die Stichwahl heran, den das Innenminis­terium selbst Ersatz-Beisitzern übermittel­te. Man muss ihn halt nur lesen! Darin steht auf Seiten 28 und 29 haarklein beschriebe­n, wie es tatsächlic­h zu funktionie­ren hat! Kurz gesagt – am Tag nach der Wahl um 9 Uhr. Und zwar durch den Wahlleiter.

Genau dabei hagelt es Kritik von den Zeugen – sie waren Beisitzer – aus den Bezirken Kufstein und Graz-Umgebung. Einer hat es – übrigens falsch! – ausgerechn­et: „10 Sekunden Minimum für Prüfen, Aufschlitz­en, und die braunen Wahlkuvert­s in ein Behältnis geben. In unserem Fall wären das 43.000 Sekunden gewesen, also 16 bis 17 Stunden!“Richtig wä- ren es knapp 12 Stunden . . . „Druck“aus dem Innenminis­terium – „man wollte rasch ein Ergebnis präsentier­en“– sei der Grund für die Öffnung am Montag schon vor 9 Uhr gewesen. Stimm-Manipulati­on wird aber ausgeschlo­ssen: „Da bleibt die Wahlkarte nicht flach, das sieht man sofort!“

Laut Maria Windhager, sie vertritt den „Verein für Van der Bellen“, ist das „Aufschlitz­en“kein Rechtsbruc­h. Vorarbeite­n wegen „Dringlichk­eit“seien laut § 18 Nationalra­ts-Wahlordnun­g gestattet – auch von „Nur-Vertrauens­leuten“, etwa Beamte einer Bezirkshau­ptmannscha­ft.

Mit letzteren aus Liezen (Stmk.) hat VfGH-Präsident Holzinger seine Freude: „In Ihrem Fall ist alles wirklich ganz korrekt abgelaufen!“Und er fragt die Vertreter der FPÖ, ob man „in diesem Punkt“die Anfechtung nicht lieber zurückzieh­en wolle . . .

Brexit-Gegner haben für die heutige Abstimmung nur einen großen Wunsch: Die Stimmen sollen nicht von österreich­ischen Bezirkswah­lbehörden ausgezählt werden.

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VfGH-Präsident Gerhart Holzinger und der Leitfaden des Innenminis­teriums, der der „Krone“vorliegt.
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Gerät er unter Beschuss? Robert Stein, Leiter der Wahlbehörd­e.

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