Zeugen-Kritik am Wahlgesetz
Tag 3 in der Bundespräsidenten-Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof
Wien .–„ Ich halte das Bundespräsidenten wahlgesetz für völligunvollzi eh bar. Hätten wir esso gemacht, wie es im Gesetz steht, hätten wir 3 Tage für die Auszählung der Wahlkarten gebraucht!“Kritik kommt am 3. Tagd er Anfe ch tungs verhandlung vordem Verfassungs gerichtshof von Wahl kommissionen aus den Ländern.
Vor allem geht es um das frühzeitige Öffnen der großen Briefwahl-„Umschläge“– auf diese Bezeichnung einigte man sich, um Missverständnissen zu den Wahlkuverts mit den Stimmzetteln vorzubeugen. Die es eigentlich nicht geben dürfte – nimmt man den Leitfaden für die Stichwahl heran, den das Innenministerium selbst Ersatz-Beisitzern übermittelte. Man muss ihn halt nur lesen! Darin steht auf Seiten 28 und 29 haarklein beschrieben, wie es tatsächlich zu funktionieren hat! Kurz gesagt – am Tag nach der Wahl um 9 Uhr. Und zwar durch den Wahlleiter.
Genau dabei hagelt es Kritik von den Zeugen – sie waren Beisitzer – aus den Bezirken Kufstein und Graz-Umgebung. Einer hat es – übrigens falsch! – ausgerechnet: „10 Sekunden Minimum für Prüfen, Aufschlitzen, und die braunen Wahlkuverts in ein Behältnis geben. In unserem Fall wären das 43.000 Sekunden gewesen, also 16 bis 17 Stunden!“Richtig wä- ren es knapp 12 Stunden . . . „Druck“aus dem Innenministerium – „man wollte rasch ein Ergebnis präsentieren“– sei der Grund für die Öffnung am Montag schon vor 9 Uhr gewesen. Stimm-Manipulation wird aber ausgeschlossen: „Da bleibt die Wahlkarte nicht flach, das sieht man sofort!“
Laut Maria Windhager, sie vertritt den „Verein für Van der Bellen“, ist das „Aufschlitzen“kein Rechtsbruch. Vorarbeiten wegen „Dringlichkeit“seien laut § 18 Nationalrats-Wahlordnung gestattet – auch von „Nur-Vertrauensleuten“, etwa Beamte einer Bezirkshauptmannschaft.
Mit letzteren aus Liezen (Stmk.) hat VfGH-Präsident Holzinger seine Freude: „In Ihrem Fall ist alles wirklich ganz korrekt abgelaufen!“Und er fragt die Vertreter der FPÖ, ob man „in diesem Punkt“die Anfechtung nicht lieber zurückziehen wolle . . .
Brexit-Gegner haben für die heutige Abstimmung nur einen großen Wunsch: Die Stimmen sollen nicht von österreichischen Bezirkswahlbehörden ausgezählt werden.