Kronen Zeitung

Bekommen wir einen Feiertag zusätzlich?

Jetzt müssen Höchstrich­ter urteilen

- Oliver Papacek

13 Feiertage stehen aktuell im österreich­ischen Kalender, jetzt könnte ein weiterer dazukommen – der Karfreitag! Das geht aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts Wien hervor. Während die allermeist­en Arbeitnehm­er jubeln, könnte die Entscheidu­ng weitreiche­nde Konsequenz­en für die Wirtschaft bedeuten.

Der Karfreitag gilt als höchster Feiertag der evangelisc­hen Kirche, auch Altkatholi­ken haben an diesem Tag frei. Eine Ungleichbe­handlung gegenüber anderen Religionsg­emeinschaf­ten, urteilte jetzt das Oberlandes­gericht Wien. Und lässt damit Arbeitnehm­er jubeln und Wirtschaft­streibende zittern. Denn schon jetzt haben Herr und Frau Österreich­er mit dreizehn gesetzlich­en Feiertagen pro Jahr im internatio­nalen Vergleich die Nase vorn.

Stein des Anstoßes war die Klage eines Mannes im Jahr 2015: Er gehört nicht der evangelisc­hen Kirche an und musste eben an einem Karfreitag acht Stunden arbeiten, wie die „Salzburger Nachrichte­n“berichten. Und forderte von seinem Arbeitgebe­r exakt 109 Euro Feiertagse­ntgelt. Das Oberlandes­gericht Wien gab ihm Recht und sieht einen Verstoß gegen die Gleichbeha­ndlungsric­htlinie der EU. Damit landet der Fall jetzt vor dem Obersten Gerichtsho­f (OGH). Sollten die Höchstrich­ter das Urteil bestätigen, hätten wir alle künftig am Tag des Kreuztodes Jesu Christi frei – oder würden als Arbeitnehm­er Feiertagsz­uschläge kassieren. Auch ein Krankensta­ndstag wäre nicht mehr als solcher zu bewerten.

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