Bekommen wir einen Feiertag zusätzlich?
Jetzt müssen Höchstrichter urteilen
13 Feiertage stehen aktuell im österreichischen Kalender, jetzt könnte ein weiterer dazukommen – der Karfreitag! Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien hervor. Während die allermeisten Arbeitnehmer jubeln, könnte die Entscheidung weitreichende Konsequenzen für die Wirtschaft bedeuten.
Der Karfreitag gilt als höchster Feiertag der evangelischen Kirche, auch Altkatholiken haben an diesem Tag frei. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Wien. Und lässt damit Arbeitnehmer jubeln und Wirtschaftstreibende zittern. Denn schon jetzt haben Herr und Frau Österreicher mit dreizehn gesetzlichen Feiertagen pro Jahr im internationalen Vergleich die Nase vorn.
Stein des Anstoßes war die Klage eines Mannes im Jahr 2015: Er gehört nicht der evangelischen Kirche an und musste eben an einem Karfreitag acht Stunden arbeiten, wie die „Salzburger Nachrichten“berichten. Und forderte von seinem Arbeitgeber exakt 109 Euro Feiertagsentgelt. Das Oberlandesgericht Wien gab ihm Recht und sieht einen Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU. Damit landet der Fall jetzt vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Sollten die Höchstrichter das Urteil bestätigen, hätten wir alle künftig am Tag des Kreuztodes Jesu Christi frei – oder würden als Arbeitnehmer Feiertagszuschläge kassieren. Auch ein Krankenstandstag wäre nicht mehr als solcher zu bewerten.