Rechte und Pflichten
Am Donnerstag Angelobung des neuen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen ( 73) zieht nun in die Hofburg ein Was darf das österreichische Staatsoberhaupt? Was nicht?
VON DORIS VETTERMANN UND CLAUDIA SCHWERER
Seit 8. Juli 2016 hat Österreich keinen Bundespräsidenten, zu Neujahr gab es keine Ansprache – so richtig scheint das kaum jemandem abgegangen zu sein. Am Donnerstag jedoch ist die staatsoberhauptlose Zeit vorbei, der ehemalige Grünen- Chef Alexander Van der Bellen zieht in die Hofburg ein.
Viel wurde im Wahlkampf darüber gestritten, was der Bundespräsident darf, was alles zu seinen Rechten zählt. Diese sind ganz klar definiert.
Zuallererst einmal vertritt er die Republik nach außen hin und ist für den Abschluss von Staatsverträgen verantwortlich. Der Bundespräsident ernennt die Mitglieder der Bundesregierung und gelobt diese auch an. Er darf die Regierung aber auch entlassen – der Hofburg- Kandidat der FPÖ, Norbert Hofer, hatte stets betont, auf diese theoretische Möglichkeit zurückgreifen zu wollen.
Im Katastrophenfall kann der Bundespräsident den Sitz der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort verlegen – „ für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse“, wie es in den Statuten heißt.
Der Präsident hat den Oberbefehl über das Bundesheer, er ernennt die Bundesbeamten, einschließlich der Offiziere. Er verleiht ihnen Amtstitel, ernennt die Richter, gelobt den Präsidenten des Rechnungshofes an, ebenso wie die Präsidenten und Vizepräsidenten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und auch die Beamten der Volksanwaltschaft. Häftlinge können vom Bundespräsidenten begnadigt werden.
Neben all den repräsentativen Aufgaben, den Formalakten und dem Händeschütteln gehört auch so manches Antiquiertes zum Rechte- und Pflichtenkatalog des Staatsoberhauptes. Der Bundespräsident kann uneheliche Kinder zu ehelichen erklären. Diese Bestimmung stammt noch aus einer Zeit, als uneheliche Kinder als mehr oder weniger unmoralisch angesehen wurden und diese rechtlich schlechter gestellt waren.