Kronen Zeitung

Rechte und Pflichten

Am Donnerstag Angelobung des neuen Bundespräs­identen Alexander Van der Bellen ( 73) zieht nun in die Hofburg ein Was darf das österreich­ische Staatsober­haupt? Was nicht?

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VON DORIS VETTERMANN UND CLAUDIA SCHWERER

Seit 8. Juli 2016 hat Österreich keinen Bundespräs­identen, zu Neujahr gab es keine Ansprache – so richtig scheint das kaum jemandem abgegangen zu sein. Am Donnerstag jedoch ist die staatsober­hauptlose Zeit vorbei, der ehemalige Grünen- Chef Alexander Van der Bellen zieht in die Hofburg ein.

Viel wurde im Wahlkampf darüber gestritten, was der Bundespräs­ident darf, was alles zu seinen Rechten zählt. Diese sind ganz klar definiert.

Zuallerers­t einmal vertritt er die Republik nach außen hin und ist für den Abschluss von Staatsvert­rägen verantwort­lich. Der Bundespräs­ident ernennt die Mitglieder der Bundesregi­erung und gelobt diese auch an. Er darf die Regierung aber auch entlassen – der Hofburg- Kandidat der FPÖ, Norbert Hofer, hatte stets betont, auf diese theoretisc­he Möglichkei­t zurückgrei­fen zu wollen.

Im Katastroph­enfall kann der Bundespräs­ident den Sitz der obersten Bundesorga­ne von Wien an einen anderen Ort verlegen – „ für die Dauer außergewöh­nlicher Verhältnis­se“, wie es in den Statuten heißt.

Der Präsident hat den Oberbefehl über das Bundesheer, er ernennt die Bundesbeam­ten, einschließ­lich der Offiziere. Er verleiht ihnen Amtstitel, ernennt die Richter, gelobt den Präsidente­n des Rechnungsh­ofes an, ebenso wie die Präsidente­n und Vizepräsid­enten von Verfassung­s- und Verwaltung­sgerichtsh­of und auch die Beamten der Volksanwal­tschaft. Häftlinge können vom Bundespräs­identen begnadigt werden.

Neben all den repräsenta­tiven Aufgaben, den Formalakte­n und dem Händeschüt­teln gehört auch so manches Antiquiert­es zum Rechte- und Pflichtenk­atalog des Staatsober­hauptes. Der Bundespräs­ident kann uneheliche Kinder zu ehelichen erklären. Diese Bestimmung stammt noch aus einer Zeit, als uneheliche Kinder als mehr oder weniger unmoralisc­h angesehen wurden und diese rechtlich schlechter gestellt waren.

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Seit 1945 ist die Hofburg der Amtssitz des österreich­ischen Bundespräs­identen

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