Die Bank Austria will Geld zurück
Es war ein „ Aufreger“des Jahres 2016: Dem italienischen Eigentümer der Bank Austria waren die Pensionskosten für 3300 ( unkündbare) Mitarbeiter aus der früheren Zentralsparkasse zu hoch. Bisher wurden sie von der Bank übernommen. Daher wurden die Ansprüche an die gesetzliche Pensionsversicherung übertragen. Die Bank konnte Rückstellungen in Milliardenhöhe auflösen.
Doch der ursprüngliche Plan, dass man der Pensionsversicherung ( PVA) aufgrund der Gesetzeslage nur 290 Millionen Euro für die Beiträge der Vergangenheit zahlt, wurde durchkreuzt. Sozialminister Alois Stöger änderte das Gesetz, sodass statt bis- her sieben 22,8 Prozent ( das sind die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vom Bruttolohn für die Übertragung zu zahlen waren. Das kostete die Bank 500 Millionen Euro mehr.
Im Jänner wurden daher 790 Mio. € bezahlt. Kurz darauf ließ BAChef Robert Zadrazil sämtliche Bescheide beeinspruchen. Er hat auch keine Wahl, denn die Aktionäre würden sich furchtbar aufregen, wenn nicht alles versucht würde, das Geld zurückzubekommen. Die Klagen liegen beim Bundes- verwaltungsgericht. Inoffiziell hört man, dass die BA bis zum Verfassungsgerichtshof gehen will. Man argumentiert unter anderem mit dem Gleichheitsgrundsatz, weil der Bund beim Wechsel eines Beamten ins ASVG oder umgekehrt auch nur 7% vom Bruttolohn nachzahlt.
Betrag geht retour
Die Einsprüche gegen den Bescheid der PVA haben aufschiebende Wirkung. „ Wir werden die 790 Millionen Euro natürlich zurückzahlen“, erklärt PVA- Chef Winfried Pinggera auf Anfrage. Mit einer Entscheidung der ersten Instanz ist noch heuer zu rechnen, doch das Höchstgericht wird wohl länger brauchen. Entscheidende Frage ist, ob das von Stöger geänderte Gesetz vor dem VfGH „ hält“.
Die Übertragung der Mitarbeiter
ins ASVG kostete 500 Mio. € mehr, die Klage läuft