Kronen Zeitung

Frau im Rollstuhl gerammt!

- Peter Grotter

Eine absurde Verantwort­ung wählt ein Autolenker nach einem schweren Unfall: Dass er eine Frau, die einen Rollstuhl schob, niedergest­oßen und verletzt hat, will er nicht bemerkt haben. Die Haltezeich­en von Zeugen, die seine Fahrerfluc­ht verhindern wollten, ebenso nicht. Bleibt die Frage: Wie sind 1,64 Promille erklärbar?

Richter müssen sich jede Verantwort­ung anhören, so auch jene eines 72- jährigen Pensionist­en. Der hatte, laut Anklage, an einer Kreuzung in Wien- Landstraße eine Frau niedergest­oßen, die einen Rollstuhl mit einer Behinderte­n vor sich her schob. Beide stürzten zu Boden.

Dazu sagt der Angeklagte jetzt: „ Es gab gar keine Berührung. Ich habe aber gefragt, ob alles in Ordnung sei. Und die haben sofort Ja gesagt.“Richter Christian Böhm wundert sich: „ Laut Aussagen der Opfer lagen beide, die Begleiteri­n und die Frau aus dem Rollstuhl auf dem Boden. Und die sa- gen, es ist eh alles in Ordnung, fahren Sie weiter?“

Dann versuchten Passanten, den Autolenker am Weiterfahr­en zu hindern. Was aber nicht gelang. Er raste gegen eine Einbahn davon. Zu Hause angekommen, will sich der Pensionist dann ausgerechn­et der Neudekorie­rung seiner Wohnung gewidmet haben . . .

Ein Malermeist­er kam. Bei dem Besuch soll sich dann wieder Ungewöhnli­ches ereignet haben. Laut Aussage des Angeklagte­n habe er mit dem Handwerker in kürzester Zeit zwei Bier und einen Viertellit­er Schnaps konsumiert.

Kein Wunder, dass sich der Richter wieder wundert. Eineinhalb Stunden nach der Kollision erschienen jedenfalls Polizisten. Und bei einer Atemluftme­ssung zwei Stunden nach der Kollision betrug der Alkoholgeh­alt 1,64 Promille. Vertagt.

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Ein schwerer Unfall mit einer Rollstuhlf­ahrerin war Thema bei Richter C. Böhm.

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