Frau im Rollstuhl gerammt!
Eine absurde Verantwortung wählt ein Autolenker nach einem schweren Unfall: Dass er eine Frau, die einen Rollstuhl schob, niedergestoßen und verletzt hat, will er nicht bemerkt haben. Die Haltezeichen von Zeugen, die seine Fahrerflucht verhindern wollten, ebenso nicht. Bleibt die Frage: Wie sind 1,64 Promille erklärbar?
Richter müssen sich jede Verantwortung anhören, so auch jene eines 72- jährigen Pensionisten. Der hatte, laut Anklage, an einer Kreuzung in Wien- Landstraße eine Frau niedergestoßen, die einen Rollstuhl mit einer Behinderten vor sich her schob. Beide stürzten zu Boden.
Dazu sagt der Angeklagte jetzt: „ Es gab gar keine Berührung. Ich habe aber gefragt, ob alles in Ordnung sei. Und die haben sofort Ja gesagt.“Richter Christian Böhm wundert sich: „ Laut Aussagen der Opfer lagen beide, die Begleiterin und die Frau aus dem Rollstuhl auf dem Boden. Und die sa- gen, es ist eh alles in Ordnung, fahren Sie weiter?“
Dann versuchten Passanten, den Autolenker am Weiterfahren zu hindern. Was aber nicht gelang. Er raste gegen eine Einbahn davon. Zu Hause angekommen, will sich der Pensionist dann ausgerechnet der Neudekorierung seiner Wohnung gewidmet haben . . .
Ein Malermeister kam. Bei dem Besuch soll sich dann wieder Ungewöhnliches ereignet haben. Laut Aussage des Angeklagten habe er mit dem Handwerker in kürzester Zeit zwei Bier und einen Viertelliter Schnaps konsumiert.
Kein Wunder, dass sich der Richter wieder wundert. Eineinhalb Stunden nach der Kollision erschienen jedenfalls Polizisten. Und bei einer Atemluftmessung zwei Stunden nach der Kollision betrug der Alkoholgehalt 1,64 Promille. Vertagt.