Bank zahlt Zinsen zurück
OGH- Urteil zwingt zur Anrechnung von „ Negativzinsen“i “
Wien. – Ein OGHUrteil könnte Banken dazu verpflichten, sogenannte Negativzinsen bei Kreditraten zu berücksichtigen
Wien.–Ein Urteil de sOG H( Obersten Gerichtshofes) sorgt für Aufregung: Beider Berechnung der Kreditzinsen muss der Kunde vom–derzeit negativen– Referenz zins profitieren. DieHy po Tirol, die von derAK geklagt wurde, hat das Verfahren verloren und muss Geld zurückzahlen. Viele weitere Banken könnten folgen.
Es geht prinzipiell um ältere Kreditverträge mit einem flexiblen Zinssatz: Dieser setzt sich zusammen aus dem sogenannten Referenzzins ( Euribor, Libor) und einem Aufschlag der Bank.
Seit 2015 sind die Refe- renzzinsen negativ. Daher muss man diese vom Aufschlag der Bank abziehen, und der Kunde zahlt weniger. Beispiel: Wenn der Euribor – 0,2 beträgt und der Aufschlag ein Prozent, dürften nur 0,8% verrechnet werden. Die Hypo Tirol hat aber – wie viele andere Institute auch – so agiert, dass der Referenzzins nie negativ sein kann, und hat daher nichts abgezogen.
Die AK Tirol hat einen Fall vor Gericht gebracht und nun vom OGH Recht bekommen. Experte Andreas Oberlechner glaubt, dass aufgrund dieses Urteils Tausende Kreditnehmer in ganz Österreich Geld zurückbekommen dürften. Das beträfe sowohl Euro- als auch Fremdwährungskredite, so Oberlechner. „ Die Zeit der Ausreden ist jetzt vorbei.“
Bei den Banken sieht man das teilweise anders. Da sind zum einen jene Institute ( z. B. die Bank Austria), die seit jeher die Negativzinsen einberechnet haben und daher überhaupt nicht betroffen sind. Bei jenen, die ähnlich wie die Hypo Tirol agiert haben, werden nun die ( teilweise komplizierten) Kreditverträge geprüft.
Franz Rudorfer vom Bankenverband der WKO verweist darauf, dass noch weitere drei ähnliche Verfahren beim OGH offen seien und man nicht automatisch davon ausgehen könne, dass das Hypo- Tirol- Urteil für alle gelte. Eine Bank beruft sich darauf, dass Negativzinsen eine „ Störung der Geschäftsgrundlage“seien.