Kronen Zeitung

Bank zahlt Zinsen zurück

OGH- Urteil zwingt zur Anrechnung von „ Negativzin­sen“i “

- Manfred Schumi

Wien. – Ein OGHUrteil könnte Banken dazu verpflicht­en, sogenannte Negativzin­sen bei Kreditrate­n zu berücksich­tigen

Wien.–Ein Urteil de sOG H( Obersten Gerichtsho­fes) sorgt für Aufregung: Beider Berechnung der Kreditzins­en muss der Kunde vom–derzeit negativen– Referenz zins profitiere­n. DieHy po Tirol, die von derAK geklagt wurde, hat das Verfahren verloren und muss Geld zurückzahl­en. Viele weitere Banken könnten folgen.

Es geht prinzipiel­l um ältere Kreditvert­räge mit einem flexiblen Zinssatz: Dieser setzt sich zusammen aus dem sogenannte­n Referenzzi­ns ( Euribor, Libor) und einem Aufschlag der Bank.

Seit 2015 sind die Refe- renzzinsen negativ. Daher muss man diese vom Aufschlag der Bank abziehen, und der Kunde zahlt weniger. Beispiel: Wenn der Euribor – 0,2 beträgt und der Aufschlag ein Prozent, dürften nur 0,8% verrechnet werden. Die Hypo Tirol hat aber – wie viele andere Institute auch – so agiert, dass der Referenzzi­ns nie negativ sein kann, und hat daher nichts abgezogen.

Die AK Tirol hat einen Fall vor Gericht gebracht und nun vom OGH Recht bekommen. Experte Andreas Oberlechne­r glaubt, dass aufgrund dieses Urteils Tausende Kreditnehm­er in ganz Österreich Geld zurückbeko­mmen dürften. Das beträfe sowohl Euro- als auch Fremdwähru­ngskredite, so Oberlechne­r. „ Die Zeit der Ausreden ist jetzt vorbei.“

Bei den Banken sieht man das teilweise anders. Da sind zum einen jene Institute ( z. B. die Bank Austria), die seit jeher die Negativzin­sen einberechn­et haben und daher überhaupt nicht betroffen sind. Bei jenen, die ähnlich wie die Hypo Tirol agiert haben, werden nun die ( teilweise komplizier­ten) Kreditvert­räge geprüft.

Franz Rudorfer vom Bankenverb­and der WKO verweist darauf, dass noch weitere drei ähnliche Verfahren beim OGH offen seien und man nicht automatisc­h davon ausgehen könne, dass das Hypo- Tirol- Urteil für alle gelte. Eine Bank beruft sich darauf, dass Negativzin­sen eine „ Störung der Geschäftsg­rundlage“seien.

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AK- Experte Andreas Oberlechne­r: „ Die Zeit der Ausreden ist jetzt v: rbei. Banken, die s: agiert haben, müssen Zinsen zurückzahl­en.“
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