Kronen Zeitung

Historisch­es Miet- Gesetz abgeschaff­t

Vergebühru­ng fällt

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Was hat Kaiserin Maria Theresia mit Mietverträ­gen zu tun? Ganz einfach: Unter ihrer Regierungs­zeit ( 1740 bis 1780) wurde die so genannte Vergebühru­ng eingeführt. Jetzt wurde das historisch­e Gesetz offiziell abgeschaff­t.

Aufgrund des damals verbreitet­en Analphabet­ismus in der Bevölkerun­g wurden schriftlic­hen Verträge von kaiserlich­en Beamten gegen eine Mietvertra­gsgebühr verfasst. Heute wird der Vertrag weder vom Finanzamt verfasst, noch auf Richtigkei­t geprüft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vereinbart­e Miete oder der Vertrag selbst den gesetzlich­en Bestimmung­en entspricht.

Diese Art der Vergebühru­ng ist nicht mehr zeitgemäß und führte zu zusätzlich­er finanziell­er Belastung für Mieter. Die endgültige Beschlussf­assung für die Streichung erfolgte nun in der letzten Nationalra­tssitzung vor der Wahl.

Folgende Gebühren sind an das Finanzamt zu entrichten:

Bei einem unbefriste­ten Vertrag beträgt die Gebühr 1 Prozent des 3- fachen Jahresbrut­tomietzins­es – das ist 1 Prozent des 36- fachen monatliche­n Mietzinses.

Bei befristete­n Mietverträ­gen sind 1 Prozent des Mietzinses der gesamten Vertragsda­uer zu entrichten, höchstens aber 1 Prozent des 36- fachen monatliche­n Mietzinses.

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