Gericht verbietet Lüge- Sager
Anwalt Ainedter darf Kronzeugen der Buwog- Anklage nicht mehr beschimpfen:
Im Wiener Zivillandesgericht wird es einen „ kleinen“Buwog- Prozess geben. Das steht fest, seit ein Kronzeuge der Anklage eine einstweilige Verfügung gegen Grasser- Anwalt Manfred Ainedter durchgesetzt hat. Dieser hatte den einstigen Ministeriums- Mitarbeiter, der seinen Mandanten schwer belastet, als Lügner bezeichnet. Anwalt Ainedter wird sich gegen die Verfügung und die Klage nach Kräften wehren.
Kläger Willibald B. arbeitete im Jahr 2000 als Kabinettschef im Infrastrukturministerium. Er behauptet, Lobbyist Peter Hochegger habe ihm von einem Tatplan erzählt und mit einer Skizze aufgezeichnet, wie blaue Spitzenpolitiker von der Pri- vatisierung von Staatseigentum profitieren wollten. Dabei sei der Name Grasser genannt worden. Hochegger bestreitet dass, und Grasser weist das ebenfalls zurück.
Am Beginn des BuwogProzesses am 14. Dezember vergangenen Jahres bezichtigte Manfred Ainedter in einem Ö1- Interview Willibald B. der Lüge. Dieser klagte, da in seinem neuen Beruf als Unternehmensberater derartige Aussagen kreditschädigend sein können, wie er sagt.
Eine Richterin im Wiener Zivillandesgericht hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen. Anwalt Ainedter ist es verboten, Willibald B. als Lügner zu bezeichnen. Was den renommierten Juristen empört: „ Ich bin in der Sache nicht einmal befragt worden, hier wurde kein Beweisverfahren durchgeführt.“Erst beim folgenden Zivilverfahren wird sich die Richterin mit der Sache im Detail beschäftigen. Und das wird sie müssen. Denn der Anwalt will in dieser Sache nicht nachgeben.
Im Strafprozess wurde Immofinanz- Chef Karl Petrikovics befragt. Das Buwog- Verfahren geht am 31. Jänner weiter.