Im Namen der Republik
Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Richter Dr. Alexander Sackl in der Rechtssache der klagenden Partei Ve r e i n f ü r Ko n s u m e n t e n i n f o r m a t i o n vertreten durch Kosesnik- Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG, Ölzeltgasse 4, 1030 Wien, gegen die beklagte Partei E l u m b u s G m b H , Hufelandstraße 25, D- 10407 Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Wukoschitz, Mariahilfer Straße 1d, 1060 Wien, nach mündlicher Streitverhandlung zu Recht: Die beklagte Partei ist schuldig, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie von ihr abgeschlossenen Verträgen, die auf einer auf Österreich ausgerichteten Tätigkeit von ihr oder der von ihr hiefür verwendeten Personen beruhen, zu Grunde legt und/ oder in hierbei verwendeten Vertragsformblättern die Verwendung der Klauseln • Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangenen Buchungsbestätigung, Rechnung, Reiseunterlagen unmittelbar auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und umgehend nach Kenntnis Elumbus Reisen gegebenenfalls auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. • Elumbus Reisen ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/ Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. • Elumbus Reisen wird dem Buchenden nach besten Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für
die Richtigkeit noch für Vollständigkeit der seitens der Fluggesellschaften gemachten Angaben. • Elumbus Reisen behält sich vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder Lastschrift Retouren
an Sie weiter zu berechnen. • Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft
Auskunft, können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen. • Elumbus Reisen haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für typische und vorhersehbare Schäden. • Die Haftung von Elumbus Reisen ist bei leichter Fahrlässigkeit für jeden Einzelfall beschränkt auf den Höchstbetrag
für die gebuchte Leistung, aus welcher der Anspruch resultiert. • Alle Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Entstehung. • Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen von Elumbus Reisen hindert, entbindet
Elumbus Reisen bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung. • Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Stornierung bei Elumbus Reisen innerhalb der üblichen
Geschäftszeiten. • Gemäß den Tarifbedingungen der Fluggesellschaften und zur Gewährleistung der Ticketausstellung zu den gebuchten Konditionen, muss die Zahlung und im Falle von Zahlung per Überweisung, der Nachweis hierüber unverzüglich nach Buchung erfolgen. Der Nachweis muss per Fax oder E- Mail mit einem ordentlichen Beleg ( bankseitig abgezeichnet per Computer, Online- Banking- Bestätigung, Kontoauszug) erfolgen. • Elumbus Reisen behält sich vor, nicht fristgerechte bezahlte Flüge und alle anderen nicht fristgerecht bezahlten
touristischen Leistungen zu stornieren und damit verbundene Entgelte an den Kunden weiterzuleiten. • Des Weiteren behält sich Elumbus vor, standardisierte Sicherheitskontrollen durchzuführen, um Kreditkarten- oder Kontomissbrauch entgegenzuwirken. Sie können daher per E- Mail dazu aufgefordert werden, Elumbus eine Kopie des Ausweises des Kreditkarten- bzw. Kontoinhabers und eine Kopie der Kreditkarte per Fax oder Mail zu senden, bevor E- Tickets ausgestellt werden. Kommen Sie der Aufforderung nicht fristgemäß nach, behält sich Elumbus vor, die von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen zu stornieren und damit verbundene Kosten an Sie weiterzuleiten. • Bitte tätigen Sie eine Überweisung über den Zahlbetrag auf das angegebene Konto und senden Sie uns einen Beleg
Ihrer Überweisung ( ggf. abweichend vom oben genannten Datum) bis zum 10.09.2013 18.00 Uhr per Email oder Fax zu. • Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Tarif seitens der Airline teurer werden kann, wenn das Geld nicht fristgerecht
bei uns eingeht und Sie sich nicht mit uns in Verbindung setzen. In diesem Fall müssen Sie die Preisdifferenz zahlen. • Sollten Sie vom Flug zurücktreten wollen, müssen wir Ihnen leider zur Deckung der uns entstandenen Kosten Storno
gebühren in Rechnung stellen. oder die Verwendung einer sinngleichen Klausel zu unterlassen oder sich auf diese Klausel oder eine sinngleiche Klausel zu berufen. Der klagenden Partei wird die Ermächtigung erteilt, den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruches dieses Urteils im Umfang der Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung, den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruches des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 12.5.2016, 11 Cg 32/ 14i- 24 im Umfang des Unterlassungsbegehrens, den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruches des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 6.11.2015, 11 Cg 32/ 14i- 19 im Umfang des Unterlassungsbegehrens, und den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruches des Urteils des Oberlandesgerichtes Wien vom 15.1.2015, 4 R 189/ 14i im Umfang des Unterlassungsbegehrens, binnen sechs Monaten ab Rechtskraft dieses Urteils einmal in einer Samstagsausgabe des redaktionellen Teiles der „ Kronen- Zeitung“, bundesweit erscheinende Ausgabe, auf Kosten der beklagten Partei mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien und in Fettdruckumrandung in Normallettern, somit in gleich großer Schrift wie der Fließtext redaktioneller Artikel, zu veröffentlichen. Handelsgericht Wien, Abteilung 11 Wien, 05. April 2017 Dr. Alexander Sackl, Richter