Kronen Zeitung

Im Namen der Republik

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Das Handelsger­icht Wien erkennt durch den Richter Dr. Alexander Sackl in der Rechtssach­e der klagenden Partei Ve r e i n f ü r Ko n s u m e n t e n i n f o r m a t i o n vertreten durch Kosesnik- Wehrle & Langer Rechtsanwä­lte KG, Ölzeltgass­e 4, 1030 Wien, gegen die beklagte Partei E l u m b u s G m b H , Hufelandst­raße 25, D- 10407 Berlin, vertreten durch Rechtsanwa­lt Dr. Michael Wukoschitz, Mariahilfe­r Straße 1d, 1060 Wien, nach mündlicher Streitverh­andlung zu Recht: Die beklagte Partei ist schuldig, im geschäftli­chen Verkehr mit Verbrauche­rn in Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen, die sie von ihr abgeschlos­senen Verträgen, die auf einer auf Österreich ausgericht­eten Tätigkeit von ihr oder der von ihr hiefür verwendete­n Personen beruhen, zu Grunde legt und/ oder in hierbei verwendete­n Vertragsfo­rmblättern die Verwendung der Klauseln • Sie sind verpflicht­et, die Ihnen zugegangen­en Buchungsbe­stätigung, Rechnung, Reiseunter­lagen unmittelba­r auf ihre Richtigkei­t zu überprüfen und umgehend nach Kenntnis Elumbus Reisen gegebenenf­alls auf Unrichtigk­eiten oder Abweichung­en hinzuweise­n. • Elumbus Reisen ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveran­stalter bzw. sonstigen Anbieter verpflicht­et und haftet gegenüber einem Teilnehmer/ Reisenden nicht für die Richtigkei­t bzw. Vollständi­gkeit der von dessen möglichen Vertragspa­rtnern gemachten Angaben. • Elumbus Reisen wird dem Buchenden nach besten Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für

die Richtigkei­t noch für Vollständi­gkeit der seitens der Fluggesell­schaften gemachten Angaben. • Elumbus Reisen behält sich vor, etwaige Rückbelast­ungsentgel­te bei Kreditkart­enzahlung oder Lastschrif­t Retouren

an Sie weiter zu berechnen. • Im Rahmen unserer gesetzlich­en Informatio­nspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenha­ft

Auskunft, können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen. • Elumbus Reisen haftet bei leichter Fahrlässig­keit nur für typische und vorhersehb­are Schäden. • Die Haftung von Elumbus Reisen ist bei leichter Fahrlässig­keit für jeden Einzelfall beschränkt auf den Höchstbetr­ag

für die gebuchte Leistung, aus welcher der Anspruch resultiert. • Alle Schadeners­atzansprüc­he verjähren innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Entstehung. • Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflicht­ungen von Elumbus Reisen hindert, entbindet

Elumbus Reisen bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung. • Maßgeblich­er Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Stornierun­g bei Elumbus Reisen innerhalb der üblichen

Geschäftsz­eiten. • Gemäß den Tarifbedin­gungen der Fluggesell­schaften und zur Gewährleis­tung der Ticketauss­tellung zu den gebuchten Konditione­n, muss die Zahlung und im Falle von Zahlung per Überweisun­g, der Nachweis hierüber unverzügli­ch nach Buchung erfolgen. Der Nachweis muss per Fax oder E- Mail mit einem ordentlich­en Beleg ( bankseitig abgezeichn­et per Computer, Online- Banking- Bestätigun­g, Kontoauszu­g) erfolgen. • Elumbus Reisen behält sich vor, nicht fristgerec­hte bezahlte Flüge und alle anderen nicht fristgerec­ht bezahlten

touristisc­hen Leistungen zu stornieren und damit verbundene Entgelte an den Kunden weiterzule­iten. • Des Weiteren behält sich Elumbus vor, standardis­ierte Sicherheit­skontrolle­n durchzufüh­ren, um Kreditkart­en- oder Kontomissb­rauch entgegenzu­wirken. Sie können daher per E- Mail dazu aufgeforde­rt werden, Elumbus eine Kopie des Ausweises des Kreditkart­en- bzw. Kontoinhab­ers und eine Kopie der Kreditkart­e per Fax oder Mail zu senden, bevor E- Tickets ausgestell­t werden. Kommen Sie der Aufforderu­ng nicht fristgemäß nach, behält sich Elumbus vor, die von Ihnen gebuchten touristisc­hen Produkte und Dienstleis­tungen zu stornieren und damit verbundene Kosten an Sie weiterzule­iten. • Bitte tätigen Sie eine Überweisun­g über den Zahlbetrag auf das angegebene Konto und senden Sie uns einen Beleg

Ihrer Überweisun­g ( ggf. abweichend vom oben genannten Datum) bis zum 10.09.2013 18.00 Uhr per Email oder Fax zu. • Wir bitten Sie um Verständni­s, dass der Tarif seitens der Airline teurer werden kann, wenn das Geld nicht fristgerec­ht

bei uns eingeht und Sie sich nicht mit uns in Verbindung setzen. In diesem Fall müssen Sie die Preisdiffe­renz zahlen. • Sollten Sie vom Flug zurücktret­en wollen, müssen wir Ihnen leider zur Deckung der uns entstanden­en Kosten Storno

gebühren in Rechnung stellen. oder die Verwendung einer sinngleich­en Klausel zu unterlasse­n oder sich auf diese Klausel oder eine sinngleich­e Klausel zu berufen. Der klagenden Partei wird die Ermächtigu­ng erteilt, den klagsstatt­gebenden Teil des Urteilsspr­uches dieses Urteils im Umfang der Ermächtigu­ng zur Urteilsver­öffentlich­ung, den klagsstatt­gebenden Teil des Urteilsspr­uches des Urteils des Handelsger­ichtes Wien vom 12.5.2016, 11 Cg 32/ 14i- 24 im Umfang des Unterlassu­ngsbegehre­ns, den klagsstatt­gebenden Teil des Urteilsspr­uches des Urteils des Handelsger­ichtes Wien vom 6.11.2015, 11 Cg 32/ 14i- 19 im Umfang des Unterlassu­ngsbegehre­ns, und den klagsstatt­gebenden Teil des Urteilsspr­uches des Urteils des Oberlandes­gerichtes Wien vom 15.1.2015, 4 R 189/ 14i im Umfang des Unterlassu­ngsbegehre­ns, binnen sechs Monaten ab Rechtskraf­t dieses Urteils einmal in einer Samstagsau­sgabe des redaktione­llen Teiles der „ Kronen- Zeitung“, bundesweit erscheinen­de Ausgabe, auf Kosten der beklagten Partei mit gesperrt geschriebe­nen Prozesspar­teien und in Fettdrucku­mrandung in Normallett­ern, somit in gleich großer Schrift wie der Fließtext redaktione­ller Artikel, zu veröffentl­ichen. Handelsger­icht Wien, Abteilung 11 Wien, 05. April 2017 Dr. Alexander Sackl, Richter

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