Die EU – ein Beispiel künstlicher Gleichmacherei
Die EU ist ein Musterbeispiel für künstliche Gleichmacherei. Gleichmacherei ist quasi eine politische Ideologie. Signifikant ist, dass dies bewerkstelligt wird von einer Zentrale in Brüssel, die sich regelmäßig über Gesetze und Rechtsgrundsätze hinwegsetzt, wenn das dieser Ideologie dienlich ist. Das begann mit der gewaltsamen „ Verschmelzung“von Wirtschaftsräumen, deren Leistungsfähigkeit unterschiedlicher gar nicht sein könnte, was willkürlich in Gang gesetzte Geldflüsse zur Folge hatte.
Die davon betroffenen Steuerzahler brauchte man ohnehin nicht zu fragen. Der Frage, welches wirtschaftliche Ein- heitsniveau damit angepeilt sein soll, kommt man bereits näher, wenn man sich die neuerlich in Rede stehende „ Fiskalunion“( natürlich wird noch behauptet, keine „ Transferunion“anzustreben) vor Augen führt. Solche Nivellierungen können nur in einem autokratischen System funktionieren, und das auch nur für begrenzte Zeit.
Mit dem Gleichheitsgrundsatz tut man sich besonders schwer. Arithmetische Gleichheit ist jene simple Methode, die eine Analyse von Zweck und Ziel nicht kennt, intellektuell äußerst anspruchslos ist und zwangsläufig zur Nivellierung führt. Eine solche primitive Gleichmacherei hat noch keiner Gesell- schaft genützt ( vgl. UdSSR). Aber ideologiebefrachtetes Rechtsdenken führt z. B. zum Ergebnis, dass eine arithmetisch gleiche Alimentierung von im Ausland lebenden Kindern im Ergebnis, das heißt ihren finanziellen Auswirkungen nach, zu absoluter Ungleichheit führen muss.
Schon der klare Hausverstand erhellt, dass es auf die Gleichheit der Ziele und nicht auf einen bloßen Formalismus ankommt. Wenn man dieses Problem über eine adäquate rechtliche Interpretation nicht zu lösen versteht, hat man weder vom Sinn der gegenständlichen Regelung noch vom Sinn des Rechts an sich etwas verstanden! Dr. Felix Zerbes, Kaumberg