Kronen Zeitung

Ewiges Leben 2.0

- franziska. trost@ kronenzeit­ung. at

In unserer interaktiv­en Welt ist es ganz normal geworden, dass ein Großteil des Lebens online stattfinde­t. Wir shoppen im Netz, chatten, mailen, schließen Freundscha­ften und heben analoge Erlebnisse via Soziale Medien auf die digitale Ebene. Und hinterlass­en dabei digitale Fußabdrück­e – Spuren, die nie verblassen, auch wenn wir selbst einmal nicht mehr sind. Das Internet vergisst halt nicht.

Mit den gigantisch­en Datenmenge­n, die wir tagtäglich produziere­n, landen wir immer öfter im rechtliche­n Niemandsla­nd. Und wie die neue Datenschut­zgrundvero­rdnung gezeigt hat, auch immer wieder in der großen Verwirrung. Es ist schon für uns Lebende schwer zu durchschau­en – aber unser digitales Dasein endet noch lange nicht mit dem Tod.

Der Bundesgeri­chtshof in Deutschlan­d entschied nun, dass Facebook den Eltern eines verstorben­en Mädchens den Zutritt zu ihrem Account gewähren muss. Mit diesem Urteil wurde erstmals anerkannt, dass auch ein Facebook- Konto Teil des Nachlasses ist. Was einst Tagebuch und Briefe waren, das sind jetzt Timeline und Mails.

Ein Urteil, das zum Nachdenken anregt. Will ich, dass mich mein Facebook- Profil überdauert? Und wem gewähre ich posthum Zugriff auf mein privates DatenSchat­zkästchen? Diese Dinge kann man regeln, man muss sich nur rechtzeiti­g um sein „ digitales Erbe“kümmern. Sich ganz aus dem Internet zu löschen, wird aber wohl mit keinemTest­ament der Welt möglich sein – da ist uns das ewige DatenLeben sicher.

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