Ewiges Leben 2.0
In unserer interaktiven Welt ist es ganz normal geworden, dass ein Großteil des Lebens online stattfindet. Wir shoppen im Netz, chatten, mailen, schließen Freundschaften und heben analoge Erlebnisse via Soziale Medien auf die digitale Ebene. Und hinterlassen dabei digitale Fußabdrücke – Spuren, die nie verblassen, auch wenn wir selbst einmal nicht mehr sind. Das Internet vergisst halt nicht.
Mit den gigantischen Datenmengen, die wir tagtäglich produzieren, landen wir immer öfter im rechtlichen Niemandsland. Und wie die neue Datenschutzgrundverordnung gezeigt hat, auch immer wieder in der großen Verwirrung. Es ist schon für uns Lebende schwer zu durchschauen – aber unser digitales Dasein endet noch lange nicht mit dem Tod.
Der Bundesgerichtshof in Deutschland entschied nun, dass Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens den Zutritt zu ihrem Account gewähren muss. Mit diesem Urteil wurde erstmals anerkannt, dass auch ein Facebook- Konto Teil des Nachlasses ist. Was einst Tagebuch und Briefe waren, das sind jetzt Timeline und Mails.
Ein Urteil, das zum Nachdenken anregt. Will ich, dass mich mein Facebook- Profil überdauert? Und wem gewähre ich posthum Zugriff auf mein privates DatenSchatzkästchen? Diese Dinge kann man regeln, man muss sich nur rechtzeitig um sein „ digitales Erbe“kümmern. Sich ganz aus dem Internet zu löschen, wird aber wohl mit keinemTestament der Welt möglich sein – da ist uns das ewige DatenLeben sicher.