„Polizei 2.0“: Anzeige von Diebstahl per Mausklick
Meldungen landen automatisch bei zuständiger Dienststelle
Anzeige eines Diebstahls per Mausklick – in Österreich ab sofort möglich! Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Auflistung unten) ist es nun möglich, über eine zentrale Online-Plattform den Coup per Formular zu melden. Automatisch wird das Anliegen der Opfer dann an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.
„Die Möglichkeit zur elektronischen Anzeige ist ein Zeichen für den Fortschritt der Digitalisierung in der Polizei – und zugleich eine Erleichterung für betroffene Opfer“, so Innenminister Karl Nehammer.
Zum digitalen AnzeigeFormular gelangt man über die zentrale Online-Plattform (oesterreich.gv.at). Die Anzeigenmeldung wird schließlich automatisch an die zuständige Polizeidienststelle, bzw. in Wien an das Kommissariat, weitergeleitet. Wählt man als Opfer im Online-Formular „unbekannter Tatort“aus, landet die Anzeige am Polizeiposten des Hauptwohnsitzes.
Aber Achtung: Ist ein sofortiges Einschreiten der Einsatzkräfte erforderlich oder müssen nach einem Einbruch mögliche Spuren gesichert werden, kann dies nicht online zur Anzeige gebracht werden.
Voraussetzungen für die digitale Diebstahlsmeldung:
Der Tatort muss sich in Österreich befinden.
Der Anzeigenerstatter muss selbst der Geschädigte des Diebstahls sein.
Es dürfen keine weiteren Personen betroffen sein. Sprich: keine Sammel-Anzeigen.
Die Identitäten der Täter müssen unbekannt sein.
Für das Ausfüllen des Formulars ist eine Bürgerkarte beziehungsweise eine Handy-Signatur notwendig.