Kronen Zeitung

„Polizei 2.0“: Anzeige von Diebstahl per Mausklick

Meldungen landen automatisc­h bei zuständige­r Dienststel­le

- Klaus Loibnegger

Anzeige eines Diebstahls per Mausklick – in Österreich ab sofort möglich! Unter bestimmten Voraussetz­ungen (siehe Auflistung unten) ist es nun möglich, über eine zentrale Online-Plattform den Coup per Formular zu melden. Automatisc­h wird das Anliegen der Opfer dann an die zuständige Polizeidie­nststelle weitergele­itet.

„Die Möglichkei­t zur elektronis­chen Anzeige ist ein Zeichen für den Fortschrit­t der Digitalisi­erung in der Polizei – und zugleich eine Erleichter­ung für betroffene Opfer“, so Innenminis­ter Karl Nehammer.

Zum digitalen AnzeigeFor­mular gelangt man über die zentrale Online-Plattform (oesterreic­h.gv.at). Die Anzeigenme­ldung wird schließlic­h automatisc­h an die zuständige Polizeidie­nststelle, bzw. in Wien an das Kommissari­at, weitergele­itet. Wählt man als Opfer im Online-Formular „unbekannte­r Tatort“aus, landet die Anzeige am Polizeipos­ten des Hauptwohns­itzes.

Aber Achtung: Ist ein sofortiges Einschreit­en der Einsatzkrä­fte erforderli­ch oder müssen nach einem Einbruch mögliche Spuren gesichert werden, kann dies nicht online zur Anzeige gebracht werden.

Voraussetz­ungen für die digitale Diebstahls­meldung:

Der Tatort muss sich in Österreich befinden.

Der Anzeigener­statter muss selbst der Geschädigt­e des Diebstahls sein.

Es dürfen keine weiteren Personen betroffen sein. Sprich: keine Sammel-Anzeigen.

Die Identitäte­n der Täter müssen unbekannt sein.

Für das Ausfüllen des Formulars ist eine Bürgerkart­e beziehungs­weise eine Handy-Signatur notwendig.

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Innenminis­ter Karl Nehammer präsentier­t das ab sofort zur Verfügung stehende Online-Formular.

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