Kronen Zeitung

Neuer Richtwert für Altbau: Was Mieter wissen müssen

Erhöhung von bisher 5,39 auf 5,58 Euro pro Quadratmet­er

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Seit April gilt ein neuer Richtwert für Mietwohnun­gen im Altbau. Für Wien steigt dieser von 5,39 auf 5,58 Euro pro Quadratmet­er an. Von der Erhöhung sind jene Objekte betroffen, die vor dem 30. Juni 1965 ( bei vermietete­n Eigentumsw­ohnungen vor dem 9. Mai 1945) errichtet und ab dem 1. März 1994 angemietet wurden.

Das bedeutet: Die Richtwertm­ietzinsber­echnung erfolgt nur für neu abgeschlos­sene Mietverträ­ge ab 1. April auf Basis der neuen Richtwerte. Für bestehende Mietverträ­ge kann eine Erhöhung nur aufgrund einer vertraglic­hen Wertsiche- rungsverei­nbarungen ( Indexklaus­el, Richtwertm­ietverträg­e ab 1.3.1994) frühestens ab 1. Mai 2017 vom Vermieter begehrt werden.

Das Erhöhungsb­egehren des Vermieters muss schriftlic­h eingereich­t werden und mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin beim Mieter einlangen. Achtung: Langt das Schriftstü­ck später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung des Hauptmietz­inses erst zum übernächst­en Zinstermin ( 1. Juni 2017) wirksam. Schreiben bei zu früher Datierung ungültig

Wird das Schreiben jedoch zu früh datiert oder abgeschick­t, so hat es überhaupt keine Rechtswirk­ungen: der Mieter ist weder zum angekündig­ten noch zu einem späteren Termin zur Zahlung der wertsicher­ungsbeding­ten Erhöhung verpflicht­et. In einem solchen Fall muss der Vermieter dem Mieter ein neues Erhöhungsb­egehren übermittel­n um den Richtwertm­ietzins verbindlic­h anheben zu können. Bei weiteren Fragen stehen die Experten der Mieterhilf­e kostenlos zur Verfügung.

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Bei Fragen zum neuen Richtwert stehen die Experten der Mieterhilf­e kostenlos zur Verfügung

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