Scheidung: Wer behält Mietrecht?
Manchmal währt das Liebesglück kürzer als ein Leben. Eine Scheidung bedeutet für Paare nicht nur eine emotionale Trennung. Oft muss sich ein Partner von der gemeinsamen Mietwohnung verabschieden.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung wird sehr oft vereinbart, dass einer der beiden ExPartner in der Wohnung verbleibt und der andere auszieht. Handelt es sich dabei um eine Mietwohnung und ist der in der Wohnung verbleibende Ehegatte der alleinige Mieter, sind keine weiteren Schritte erforderlich. Lautet der Mietvertrag jedoch auf denjenigen Ehepartner, der die Wohnung verlässt, so ist eine Mietrechtsabtretung gemäß § 12 Mietrechtsgesetz erforderlich.
Bei einer strittigen Ehescheidung kann sehr oft auch über die bisherige Ehewohnung kein Konsens mehr erzielt werden. Für diese Fälle sieht das Ehegesetz eine Möglichkeit vor, dass fehlende Erklärungen ( Mietrechtsübertragung, Kündigung) durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden können, damit der ausziehende Partner die wohnrechtliche Seite der Scheidung nicht blockieren kann.