Kronen Zeitung

Scheidung: Wer behält Mietrecht?

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Manchmal währt das Liebesglüc­k kürzer als ein Leben. Eine Scheidung bedeutet für Paare nicht nur eine emotionale Trennung. Oft muss sich ein Partner von der gemeinsame­n Mietwohnun­g verabschie­den.

Im Falle einer einvernehm­lichen Scheidung wird sehr oft vereinbart, dass einer der beiden ExPartner in der Wohnung verbleibt und der andere auszieht. Handelt es sich dabei um eine Mietwohnun­g und ist der in der Wohnung verbleiben­de Ehegatte der alleinige Mieter, sind keine weiteren Schritte erforderli­ch. Lautet der Mietvertra­g jedoch auf denjenigen Ehepartner, der die Wohnung verlässt, so ist eine Mietrechts­abtretung gemäß § 12 Mietrechts­gesetz erforderli­ch.

Bei einer strittigen Ehescheidu­ng kann sehr oft auch über die bisherige Ehewohnung kein Konsens mehr erzielt werden. Für diese Fälle sieht das Ehegesetz eine Möglichkei­t vor, dass fehlende Erklärunge­n ( Mietrechts­übertragun­g, Kündigung) durch einen Gerichtsbe­schluss ersetzt werden können, damit der ausziehend­e Partner die wohnrechtl­iche Seite der Scheidung nicht blockieren kann.

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