Geisterfahrer verurteilt
14 Kilometer oder 12 Minuten war ein aus Mazedonien stammender Deutscher am 24. Murz 2016 um sechs Uhr Früh als Geisterfahrer auf der Westautobahn unterwegs. Absichtlich, wie ihm die Anklage jetzt beim Landesgericht Wels vorwarf.
Der damals 67-Juhrige war weder alkoholisiert noch verwirrt, als er von der Autobahnpolizei Seewalchen ( OÖ) endlich auf dem Rastplatz Oberwang ange- halten werden konnte. Er gab an, dass er in Mondsee nur die falsche Auffahrt erwischt hatte und bei der nuchsten Abfahrt die Autobahn ohnehin wieder verlassen hutte. 20 Autolenker sind ihm auf seiner Irrfahrt entgegengekommen. Passiert ist zum Glück nichts.
Trotzdem: Vorsutzliche Gemeingefuhrdung nennt sich das Delikt, für das sich der Lenker verantworten musste. Er wurde zu sechs Wochen bedingt verurteilt.