Kronen Zeitung

Der EuGH & die Schneekano­ne

Entscheidu­ng der G eneralanwä­ltin ist ein Fingerzeig für den Umweltschu­tz:

- G. Gödel

Warum hat der große Europäisch­e Gerichtsho­f ein Auge auf das kleine Karlstein/ Thaya im niederöste­rreichisch­en Waldvierte­l geworfen? Noch dazu wenn es um eine Beschneiun­gsanlage für das Skigebiet Aichelberg­lift geht? Das hat mit Wasserrech­t, einer Umweltschu­tzorganisa­tion und Verwaltung­sverfahren zu tun . . .

Rechtssach­e C- 664/ 15 birgt Brisantes für sämtliche Umweltschu­tzorganisa­tionen und NGOs. Denn „ Protect“hat jetzt vor dem EuGH einmal einen Etappensie­g errungen.

Konkret ging es darum, dass die Umweltschü­tzer gegen eine Beschneiun­gsanlage protestier­ten. Das Wasser sollte aus einem Bach kommen. Im Verwaltung­sverfahren war schon allein der Einspruch von „ Protect“nicht angenommen worden.

Nun entschied niemand Geringerer als die EU- Generalanw­ältin Eleanor Sharpstone – also die ranghöchst­e Vertreteri­n einer Anklagebeh­örde –, dass dies mit EURecht nicht vereinbar ist: „ Einer Umweltschu­tzorganisa­tion muss es gestattet sein, sich auf die Wasserrahm­enrichtlin­ie zu berufen, um eine Entscheidu­ng einer Verwaltung­sbehörde anfechten zu können!“

Die derzeitige Rechtslage in Österreich sieht nämlich vor, dass nur klagsberec­htigt ist, wer in seinen Angelegenh­eiten materiell geschädigt werden könnte. Laut Sharpstone trifft das auf keine Umweltorga­nisation zu. Sie äußert sich eindeutig: „ Sie sind die Stimme für öffentlich­e Interessen, die sonst niemand schützen könnte. Sie spielen eine zentrale Rolle beim Schutz unseres gemeinsame­n Naturerbes. Wenn diesen Organisati­onen das Klagsrecht verwehrt wird, ist die Umwelt nicht hinreichen­d vertreten.“

Wie die EuGH- Richter entscheide­n, wird sich zeigen. Sie folgen aber überwiegen­d der Stellungna­hme der EuGH- Generalanw­ältin.

Wenn dies auch in diesem Fall so ist, müsste es in Österreich zu einer Justizrefo­rm kommen.

Weder das Wasser noch die darin schwimmend­en Fische können vor Gericht ziehen. Auch Bäume und Wiesen sind nicht klagsbefug­t.

EuGH-Generalanw­ältin Eleanore Sharpstone

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Just eine Beschneiun­gsanlage für Karlstein als Auslöser
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Der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg entscheide­t
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