Kronen Zeitung

Rezeptgebü­hren

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Werden Medikament­e zur Heilung oder Linderung einer Krankheit sowie Heiloder Pflegebehe­lfe ärztlich verschrieb­en, sind die Aufwendung­en als außergewöh­nliche Belastung abzugsfähi­g, wenn sie den einkommens­abhängigen Selbstbeha­lt übersteige­n. Aber auch die zu entrichten­den Rezeptgebü­hren stellen einen Abzugspost­en dar! Also immer in der Apotheke einen Beleg verlangen.

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