Rezeptgebühren
Werden Medikamente zur Heilung oder Linderung einer Krankheit sowie Heiloder Pflegebehelfe ärztlich verschrieben, sind die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen. Aber auch die zu entrichtenden Rezeptgebühren stellen einen Abzugsposten dar! Also immer in der Apotheke einen Beleg verlangen.