Laptop
Mitunter können Dienstnehmer den Laptop ihres Dienstgebers nach einigen Jahren Gebrauch günstig erwerben, sagen wir um 50 € plusUmsatzsteuer. Handelt essich dabei um einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug? Nein, sofern der Verkaufspreis den aktuellen Zeitwert des Laptops darstellt. Anders sieht es aus, wenn das Kastl gratis abgegeben wird, dann ist der Zeitwert lohnsteuerpflichtig.