Kronen Zeitung

Laptop

- Felix Taxinger

Mitunter können Dienstnehm­er den Laptop ihres Dienstgebe­rs nach einigen Jahren Gebrauch günstig erwerben, sagen wir um 50 € plusUmsatz­steuer. Handelt essich dabei um einen lohnsteuer­pflichtige­n Sachbezug? Nein, sofern der Verkaufspr­eis den aktuellen Zeitwert des Laptops darstellt. Anders sieht es aus, wenn das Kastl gratis abgegeben wird, dann ist der Zeitwert lohnsteuer­pflichtig.

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