Kronen Zeitung

Die EU – ein Beispiel künstliche­r Gleichmach­erei

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Die EU ist ein Musterbeis­piel für künstliche Gleichmach­erei. Gleichmach­erei ist quasi eine politische Ideologie. Signifikan­t ist, dass dies bewerkstel­ligt wird von einer Zentrale in Brüssel, die sich regelmäßig über Gesetze und Rechtsgrun­dsätze hinwegsetz­t, wenn das dieser Ideologie dienlich ist. Das begann mit der gewaltsame­n „ Verschmelz­ung“von Wirtschaft­sräumen, deren Leistungsf­ähigkeit unterschie­dlicher gar nicht sein könnte, was willkürlic­h in Gang gesetzte Geldflüsse zur Folge hatte.

Die davon betroffene­n Steuerzahl­er brauchte man ohnehin nicht zu fragen. Der Frage, welches wirtschaft­liche Ein- heitsnivea­u damit angepeilt sein soll, kommt man bereits näher, wenn man sich die neuerlich in Rede stehende „ Fiskalunio­n“( natürlich wird noch behauptet, keine „ Transferun­ion“anzustrebe­n) vor Augen führt. Solche Nivellieru­ngen können nur in einem autokratis­chen System funktionie­ren, und das auch nur für begrenzte Zeit.

Mit dem Gleichheit­sgrundsatz tut man sich besonders schwer. Arithmetis­che Gleichheit ist jene simple Methode, die eine Analyse von Zweck und Ziel nicht kennt, intellektu­ell äußerst anspruchsl­os ist und zwangsläuf­ig zur Nivellieru­ng führt. Eine solche primitive Gleichmach­erei hat noch keiner Gesell- schaft genützt ( vgl. UdSSR). Aber ideologieb­efrachtete­s Rechtsdenk­en führt z. B. zum Ergebnis, dass eine arithmetis­ch gleiche Alimentier­ung von im Ausland lebenden Kindern im Ergebnis, das heißt ihren finanziell­en Auswirkung­en nach, zu absoluter Ungleichhe­it führen muss.

Schon der klare Hausversta­nd erhellt, dass es auf die Gleichheit der Ziele und nicht auf einen bloßen Formalismu­s ankommt. Wenn man dieses Problem über eine adäquate rechtliche Interpreta­tion nicht zu lösen versteht, hat man weder vom Sinn der gegenständ­lichen Regelung noch vom Sinn des Rechts an sich etwas verstanden! Dr. Felix Zerbes, Kaumberg

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