Kronen Zeitung

Mehr Schutz vom Reisebüro beim Urlaub

Für Buchung ab 1. Juli

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Wer seinen Urlaub im Reisebüro bucht, wird künftig noch besser abgesicher­t. Ab 1. Juli gelten nämlich auch mehrere Einzelteil­e ( z. B. Flug, Mietauto, Liftkarte, Besichtigu­ngen etc.) zusammen als Pauschalre­ise.

Die Folge ist, dass Reisebüro bzw. Veranstalt­er dafür haften, dass die Leistung ordentlich erbracht wird. Andernfall­s müssen sie für Ersatz sorgen ( z. B. Umbuchung bei Flugausfal­l). Bei Insolvenz eines der beauftragt­en Unternehme­n ist das Geld des Kunden durch eine Versicheru­ng gedeckt. Wichtig: Das Pauschalre­isegesetz gilt nicht für Buchungen, die man selbst online auf diversen Plattforme­n tätigt. Zudem müssen die einzelnen Reise- Bausteine innerhalb von 24 Stunden beim selben Veranstalt­er bzw. Reisebüro gekauft werden. Und es umfasst nur Urlaube, die man nach dem 1. Juli bucht und danach antritt.

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