Mehr Schutz vom Reisebüro beim Urlaub
Für Buchung ab 1. Juli
Wer seinen Urlaub im Reisebüro bucht, wird künftig noch besser abgesichert. Ab 1. Juli gelten nämlich auch mehrere Einzelteile ( z. B. Flug, Mietauto, Liftkarte, Besichtigungen etc.) zusammen als Pauschalreise.
Die Folge ist, dass Reisebüro bzw. Veranstalter dafür haften, dass die Leistung ordentlich erbracht wird. Andernfalls müssen sie für Ersatz sorgen ( z. B. Umbuchung bei Flugausfall). Bei Insolvenz eines der beauftragten Unternehmen ist das Geld des Kunden durch eine Versicherung gedeckt. Wichtig: Das Pauschalreisegesetz gilt nicht für Buchungen, die man selbst online auf diversen Plattformen tätigt. Zudem müssen die einzelnen Reise- Bausteine innerhalb von 24 Stunden beim selben Veranstalter bzw. Reisebüro gekauft werden. Und es umfasst nur Urlaube, die man nach dem 1. Juli bucht und danach antritt.