Kronen Zeitung

Selbstmord: Versicheru­ng muss zahlen

OGH- Entscheidu­ng

- Antonio Lovric

Eine an einer Wochenbett­depression leidende Mutter stürzte sich vom Balkon und überlebte schwer verletzt. Weil sie „ willensunf­ähig“war, forderte ihr Gatte Leistungen von der Unfallvers­icherung. Nun bekam er Recht.

Kann ein versuchter Selbstmord ein Unfall sein? Durchaus, folgt man der Argumentat­ion der obersten Richter im Falle der Salzburger Familie. Ein Unfall ist nämlich ein „ nicht beherrschb­ares und unfreiwill­iges Geschehen“, betont der OGH. Selbst wenn der Selbstmord­versuch Folge einer Krankheit ( Depression) war, kann es ein Unfall sein. Es gehe vielmehr darum, ob der Sturz unfreiwill­ig war: Da die Mutter unter einer psychosewe­rtigen depressive­n Verstimmun­g litt, sah sie keine Alternativ­en mehr, demnach besaß sie keine freie Willensbil­dung. Da die Verletzung­en unfreiwill­ig herbeigefü­hrt wurden, liege ein grundsätzl­ich deckungspf­lichter Unfall vor, heißt es in der OGH- Entscheidu­ng. Zur Klärung weiterer Fragen muss das Verfahren fortgesetz­t werden.

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