Selbstmord: Versicherung muss zahlen
OGH- Entscheidung
Eine an einer Wochenbettdepression leidende Mutter stürzte sich vom Balkon und überlebte schwer verletzt. Weil sie „ willensunfähig“war, forderte ihr Gatte Leistungen von der Unfallversicherung. Nun bekam er Recht.
Kann ein versuchter Selbstmord ein Unfall sein? Durchaus, folgt man der Argumentation der obersten Richter im Falle der Salzburger Familie. Ein Unfall ist nämlich ein „ nicht beherrschbares und unfreiwilliges Geschehen“, betont der OGH. Selbst wenn der Selbstmordversuch Folge einer Krankheit ( Depression) war, kann es ein Unfall sein. Es gehe vielmehr darum, ob der Sturz unfreiwillig war: Da die Mutter unter einer psychosewertigen depressiven Verstimmung litt, sah sie keine Alternativen mehr, demnach besaß sie keine freie Willensbildung. Da die Verletzungen unfreiwillig herbeigeführt wurden, liege ein grundsätzlich deckungspflichter Unfall vor, heißt es in der OGH- Entscheidung. Zur Klärung weiterer Fragen muss das Verfahren fortgesetzt werden.