Mehr Hilfe für Opfer statt höherer Strafen
Experten sind sich einig: Längere Haftzeiten bringen sehr wenig Jüngste Gesetzesänderungen sollten erst einmal hinterfragt werden Bessere finanzielle Unterstützung für Betroffene wäre sehr wichtig
Noch vor einigen Jahren wäre einem Politiker, der für Verschärfungen im Sexualstrafrecht plädiert, der allgemeine Applaus sicher gewesen. Doch es hat sich bei Aufarbeitung und Aburteilung der Täter viel geändert. Es ist noch gar nicht lange her, dass Opfer in öffentlicher Verhandlung vernommen und damit einer neuen Demütigung ausgesetzt wurden. Doch heute gibt es spezielle Befragungen, bei denen die Täter gar nicht dabei sind. Und auch die Verteidiger dürfen ihre Fragen nur mit Umweg über die Richter stellen.
Ein wesentliches Problem im Sexualstrafrecht ist auch gelöst: die Verjährung. Die Fristen wurden dramatisch verlängert. Im Extremfall enden diese erst mit dem 48. Lebensjahr des Opfers.
Der damalige Minister Wolfgang Brandstetter hat auch erst 2016 eine große Strafrechtsreform eingeläutet, die eine Verschärfung zum Ziel hatte ( s. Kasten). Auch sind die Strafen für Sexualverbrecher in dramatischen Fällen bereits hoch: Jene neun Iraker, die in der Nacht zum 1. Jänner 2016 in Wien eine Deutsche in eine Wohnung verschleppt und zwei Stunden vergewaltigt haben, wurden zu neun bis 13 Jahren Haft verurteilt.
Aus all diesen Gründen fiel der Applaus für Staatssekretärin Karoline Edtstadler und die nun angedachte Reform verhalten aus. Wie berichtet, soll eine Taskforce überprüfen, ob es Straferhöhungen bei Sexualdelikten geben soll.
NEOS- Politikerin Irmgard Griess, Ex- Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, meinte, es müsse evaluiert werden, wie sich die jüngsten Verschärfungen ausgewirkt haben. Ähnlicher Meinung ist auch der Präsident des Wiener Landesgerichtes, Friedrich Forsthuber, der sagt: „ Es gibt bereits sehr hohe Strafdrohungen.“
Einig sind sich alle aber, dass den Opfern mit besserer psychotherapeutischer Betreuung wirklich geholfen wäre. Diese wird nur schleppend und in zu geringem Ausmaß finanziert, weiß auch der Präsident der Hilfsorganisation „ Weißer Ring“, Udo Jesionek: „ Eine Behandlungsstunde kostet 80 bis 100 Euro und hier sind oft 30 Sitzungen notwendig. Auch beim Zuspruch von Schmerzensgeld agieren die Gerichte sehr vorsichtig.“
Doch Änderungen in diesem Bereich würden den Staat viel Geld kosten . . .