Sichtschutz für Schließfächer
Erst nach Anfrage der Ombudsfrau
Ihre Privatsphäre sah Gabriele F. in ihrer Filiale der BAWAG P. S. K. nicht gewährleistet: Die Nutzung der Sparbuchschließfächer sei nur neben wartenden Post- Kunden möglich, der Bereich vollständig einsehbar. „ Ein einfacher Paravent würde schon ausreichenden Sichtschutz bieten“, beschwerte sich die Wienerin bei der Bank. Umsonst, denn das Geldinstitut sah keine konkrete Lösung. Obwohl diese ja von Frau F. bereits „ mitgeliefert“wurde.
Als wir nachfragten, wendete sich das Blatt: Man habe sich die baulichen Gegebenheiten in der Filiale angeschaut. Wenn möglich, werde man unter Rücksichtnahme auf Fluchtwege und die Überblickbarkeit der Filiale einen Sichtschutz anbringen, so die BAWAG P. S. K. auf Anfrage. Geht ja.