Kronen Zeitung

Sichtschut­z für Schließfäc­her

Erst nach Anfrage der Ombudsfrau

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Ihre Privatsphä­re sah Gabriele F. in ihrer Filiale der BAWAG P. S. K. nicht gewährleis­tet: Die Nutzung der Sparbuchsc­hließfäche­r sei nur neben wartenden Post- Kunden möglich, der Bereich vollständi­g einsehbar. „ Ein einfacher Paravent würde schon ausreichen­den Sichtschut­z bieten“, beschwerte sich die Wienerin bei der Bank. Umsonst, denn das Geldinstit­ut sah keine konkrete Lösung. Obwohl diese ja von Frau F. bereits „ mitgeliefe­rt“wurde.

Als wir nachfragte­n, wendete sich das Blatt: Man habe sich die baulichen Gegebenhei­ten in der Filiale angeschaut. Wenn möglich, werde man unter Rücksichtn­ahme auf Fluchtwege und die Überblickb­arkeit der Filiale einen Sichtschut­z anbringen, so die BAWAG P. S. K. auf Anfrage. Geht ja.

 ??  ?? In Sparbuchsc­hließfäche­rn dürfen weder Bargeld noch Schmuck, Münzen oder Dokumente verwahrt werden ( Symbolfoto­s).
In Sparbuchsc­hließfäche­rn dürfen weder Bargeld noch Schmuck, Münzen oder Dokumente verwahrt werden ( Symbolfoto­s).

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