Obwohl „ Problemhund“tot ist, fliegt Mieter aus Wohnung
OGH- Urteil wegen unleidigen Verhaltens in Wiener Haus
Jetzt gerade, während Sie diese Zeilen lesen, muss er ausziehen: Jener Wiener Mieter, der einen nicht unproblematischen Rottweiler hatte. Was daran liegen mag, dass auch das Herrchen selbst nicht unproblematisch agierte. Obwohl der Hund bereits verstorben ist, verliert Herrchen sein Zuhause . . .
Nicht gerade freundlich ist man in der Wiener Genossenschaftsanlage miteinander umgegangen. Dass es den Mitmietern irgendwann reichte und sie den Hundehalter nur noch loswerden wollten, ist aber verständlich. So hatte dieser eine Hundeskulptur in Lebensgröße vor die Wohnungstür gestellt – obwohl der Rottweiler zwei Kinder verletzt, einen kleinen Hund angegriffen und einen weiteren gar totgebissen hatte.
Das Plakat „ Gibt es ein Leben nach dem Tod? Treten Sie ein, und finden Sie es heraus“fand nur er witzig, die Nachbarn eher nicht. Die wehrten sich mit einem „ Achtung Hund“- Schild, was nicht unkommentiert von ihm blieb – er versah es mit einer Stricherlliste bereits attackierter Menschen und fügte handschriftlich hinzu: „ Nachbar II, work in progress“. Also dass ein Nachbar demnächst auch auf dieser „ Opferliste“zu finden sein wird . . .
Irgendwann reichte es der Mietergemeinschaft, und sie klagte wegen unleidlichen Verhaltens. Der Beklagte, Anwalt Wolfgang Blaschitz zur Seite, fand nun, dass durch den Tod des Hundes der Klagsgegenstand hinfällig geworden sei. Das sah das Höchstgericht aber anders ( 7 Ob 191/ 17i) und bestätigte die Mietkündigung – zumal der Mann wieder einen Hund hat!