Provisionsregeln
„ Wir m ieten ein e im Wo h n un gseigen tum steh en de Wo h n un g über die Verm ittlun g der Hausverwaltung und haben gehört, dass es da besondere Provisionsregeln gibt.“
Für einen Immobilienmakler, der eine Wohnung in einem Haus vermittelt, mit deren Verwaltung er betraut ist, gibt es eine spezielle Regelung. Hier beträgt die höchstzulässige Provision die Hälfte der sonst zu berechnenden Beträge: für die Vermittlung eines unbefristeten sowie drei Jahre übersteigenden Vertragsverhältnisses beträgt die Mieterhöchstprovision eine Bruttomonatsmiete, bei drei Jahren eine halbe Bruttomonatsmiete. Diese Regelung gilt nicht für die Vermittlung von Mietverträgen im Wohnungseigentum! Ist nämlich der vermietende Wohnungseigentümer nicht gleichzeitig Mehrheitseigentümer der Liegenschaft, so gelten die „ normalen“Provisionshöchstsätze.