Brillen
Eine Brille stellt ein medizinisches Hilfsmittel da r. Diese Funktion verliert der Sehbehelf nicht, a uch wenn seine Verwendung nur bei der Berufstätigkeit und die Aufbewa hrung a m Arbeitspla tz erfolgt. Da mit la ssen sich keine Berufsa usga ben lukrieren. Hingegen erfüllen echte Schutzbrillen ( z. B. für Schweißer, La bora nten) und Bildschirma rbeitspla tzbrillen die Vora ussetzungen für einen Werbungskostena bzug. Letztere sind nämlich in Entsprechung der ärztlichen Verordnung a uf den Sichtbereich eines Bildschirma rbeitspla tzes a bgestimmt und da her nur für die Arbeit a m Bildschirm geeignet.