Aktenkoffer
Als Arbeitsmittel gelten Wirtscha ftsgüter, die überwiegend zur Berufsa usübung verwendet werden. Da zu zählen nicht nur Arbeitsgeräte zur Verrichtung körperlicher Tätigkeiten, sondern a lle Hilfsmittel, die zur Erbringung der Arbeit erforderlich sind. Da her ka nn der Ka ufpreis von Aktenkoffern, - ta schen und - ma ppen bei a usschließlicher bzw. überwiegender beruflicher Nutzung ( Tra nsport und Aufbewa hrung von dienstlich verwendeten Unterla gen) a ls Werbungskosten geltend gema cht werden.