A uch wenn sie nicht
schuld an einer Flugverspätung ist – die gebuchte Airline muss Reisende entschädigen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg anhand einer deutschen Ferienflieger- Kette. Diese hatte Flugzeuge samt Besatzung von anderen Gesellschaften gechartert, auf den Tickets stand „ durchgeführt von XY“. Doch das konnten die Passagiere bei der Buchung nicht wissen. Verspätet sich ein Flug um mehr als 3 Stunden oder wird er annulliert, haben EU- Bürger Recht auf Entschädigung.