Kronen Zeitung

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schuld an einer Flugverspä­tung ist – die gebuchte Airline muss Reisende entschädig­en. Das entschied jetzt der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg anhand einer deutschen Ferienflie­ger- Kette. Diese hatte Flugzeuge samt Besatzung von anderen Gesellscha­ften gechartert, auf den Tickets stand „ durchgefüh­rt von XY“. Doch das konnten die Passagiere bei der Buchung nicht wissen. Verspätet sich ein Flug um mehr als 3 Stunden oder wird er annulliert, haben EU- Bürger Recht auf Entschädig­ung.

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