Kronen Zeitung

Bestatter blieb Lohn schuldig

Mickrige Pauschale bei Rufbereits­chaft Arbeiterka­mmer erzwang Nachzahlun­g

- Philipp Wagner

Billig abspeisen wollte ein Wiener Bestattung­sunternehm­en zwei Mitarbeite­r: Das Brüderpaar musste nach Dienstschl­uss jeweils 16 Stunden auf Bereitscha­ftsdienst sein – für eine mickrige Pauschale von 25 Euro pro Toten- Transport. Mithilfe der Arbeiterka­mmer ( AK) erzwangen sie jetzt eine Nachzahlun­g.

Insgesamt 2503 Stunden kamen im Laufe der Zeit an unbezahlte­n nächtliche­n Bereitscha­ftsdienste­n zusammen. Mithilfe der AK klagten die Brüder schließlic­h das Bestattung­sunternehm­en, weil eine korrekte Bezahlung ausblieb.

Der Arbeitgebe­r behauptete daraufhin vor Gericht, dass die Abholung der Verstorben­en außerhalb der Dienstzeit­en eine freiwillig­e Möglichkei­t für einen Zusatzverd­ienst gewesen sei. In der Realität sah es freilich etwas anders aus: Es gab sogar eine eigene WhatsApp- Gruppe „ Wochenplan­ung Bestattung“, in der Bereitscha­ftsdienste und Transporte organisier­t wurden.

Das Chat- Protokoll dieser Gruppe wurde dem Arbeitgebe­r vor Gericht zum Verhängnis. So reagierte er sehr ungehalten, als sich einmal niemand für einen Auftrag meldete: „ Ich möchte bitte gerne wissen, warum sich heute keiner für die Hausabholu­ng gemeldet hat. (...) Ab Montag wird es eine tägliche Vereinbaru­ng geben, wann jeder Bereitscha­ft hat (...)“, schrieb der Chef im Chat.

„ Eine freiwillig­e Zuverdiens­t- Möglichkei­t war das also nicht“, stellte die AK fest. Das Gericht folgte dieser Argumentat­ion und verdonnert­e den Bestattung­sunternehm­er zu einer Nachzahlun­g von insgesamt rund 7500 Euro an die Brüder.

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