Bestatter blieb Lohn schuldig
Mickrige Pauschale bei Rufbereitschaft Arbeiterkammer erzwang Nachzahlung
Billig abspeisen wollte ein Wiener Bestattungsunternehmen zwei Mitarbeiter: Das Brüderpaar musste nach Dienstschluss jeweils 16 Stunden auf Bereitschaftsdienst sein – für eine mickrige Pauschale von 25 Euro pro Toten- Transport. Mithilfe der Arbeiterkammer ( AK) erzwangen sie jetzt eine Nachzahlung.
Insgesamt 2503 Stunden kamen im Laufe der Zeit an unbezahlten nächtlichen Bereitschaftsdiensten zusammen. Mithilfe der AK klagten die Brüder schließlich das Bestattungsunternehmen, weil eine korrekte Bezahlung ausblieb.
Der Arbeitgeber behauptete daraufhin vor Gericht, dass die Abholung der Verstorbenen außerhalb der Dienstzeiten eine freiwillige Möglichkeit für einen Zusatzverdienst gewesen sei. In der Realität sah es freilich etwas anders aus: Es gab sogar eine eigene WhatsApp- Gruppe „ Wochenplanung Bestattung“, in der Bereitschaftsdienste und Transporte organisiert wurden.
Das Chat- Protokoll dieser Gruppe wurde dem Arbeitgeber vor Gericht zum Verhängnis. So reagierte er sehr ungehalten, als sich einmal niemand für einen Auftrag meldete: „ Ich möchte bitte gerne wissen, warum sich heute keiner für die Hausabholung gemeldet hat. (...) Ab Montag wird es eine tägliche Vereinbarung geben, wann jeder Bereitschaft hat (...)“, schrieb der Chef im Chat.
„ Eine freiwillige Zuverdienst- Möglichkeit war das also nicht“, stellte die AK fest. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verdonnerte den Bestattungsunternehmer zu einer Nachzahlung von insgesamt rund 7500 Euro an die Brüder.