Kronen Zeitung

Schon einmal in Wien Staatsaffä­re um tödliche Revolverdi­plomaten aus Iran

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Die Affäre um die Verhaftung eines in Österreich akkreditie­rten iranischen Diplomaten unter Terrorverd­acht in Deutschlan­d weckt Erinnerung­en an einen mörderisch­en österreich­ischen Staatsskan­dal, der ebenfalls aus der iranischen Botschaft in Wien seinen Ausgang genommen hatte. Es handelt sich um die sogenannte­n und bis heute ungesühnte­n „ Wiener Kurdenmord­e“, die sich am 13. Juli zum 29. Mal jähren.

( Irans Botschaft Wien ist also ein traditione­ller einschlägi­ger „ Hotspot“. Diese Kommandos des doppelgesi­chtigen Iran unterstehe­n allerdings nicht dem Präsidente­n Rouhani, sondern dem allerobers­ten Staatsführ­er Ali Khamenei).

1989 hatte der Iran in Wien mit drei Kurdenführ­ern „ Friedensge­spräche“vereinbart – und ihnen dabei eine tödliche Falle gestellt. Ein Killerkomm­ando stürmte die Privatwohn­ung in der Linken Bahngasse 3 nahe der iranischen Botschaft und erschoss den iranischen Kurdenführ­er Abdul Rahman Ghassemlou, seinen Vize sowie den österreich­ischen Kurden Fadel Rasoul.

Die Mörder zogen sich in die iranische Botschaft zurück, darunter ihr Anführer Mohammed Jafari, der durch einen Querschläg­er selbst verletzt wurde. Der Iran forderte durch Druck freie Ausreise, und die österreich­ische Polizei geleitete sie unter diplomatis­cher Immunität sogar zum Flughafen.

Teheran hatte Erpressung­smittel in der Hand: die Österreich­er im Iran sowie Dokumente, die die neutralitä­tswidrigen Waffenlief­erungen an Bagdad in dem irakisch- iranischen Krieg 1980– 1988 („ Noricum- Affäre“beweisen). Österreich stellte Haftbefehl­e aus, setzte aber alles daran, dass sie nicht vollstreck­t werden. So auch bei Mohammed Jafari, der inzwischen hoher Funktionär im „ Nationalen Sicherheit­srat“wurde und mit Diplomaten­pass in Europa unterwegs ist.

In Österreich wurde dann die Amtshaftun­gsklage der Witwe Ghassemlou in allen Instanzen abgewiesen, weil den Behörden „ keinerlei schuldhaft­es und rechtswidr­iges Verhalten“zur Last gelegt werden könne. Ein parlamenta­rischer Untersuchu­ngsausschu­ss über die Vertuschun­gen wurde von den Regierungs­parteien ÖVP und SPÖ abgewiesen.

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Die Tatwaffen des iranischen Killerkomm­andos wurden nach dem Mordanschl­ag in den Mülleimer geworfen.
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Witwe des Opfers klagte Republik auf Amtshaftun­g.
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