Kurier

Kaiser leitet Haftungspr­üfung ein

Nach KURIER-Bericht. Kärnten meint, Bund müsse nun mitzahlen

- – DANIELA KITTNER

Heute, Montag, herrscht in der Kärntner Landesregi­erung besonders eifrige Betriebsam­keit. Landeshaup­tmann Peter Kaiser kündigte am Sonntag an, dass er gemeinsam mit Finanzrefe­rentin Gaby Schaunig „die neue Sachlage prüfen“werde.

Die „neue Sachlage“geht auf einen KURIER-Bericht zurück. Demnach hat Kärnten – wie es die 2004 gültige Verfassung­slage erforderte – die Bundesregi­erung über das Kärntner Haftungsge­setz informiert, damit diese prüfe, ob „eine Gefährdung von Bundesinte­ressen“vorliege. Der damalige Kanzler Wolfgang Schüssel leitete das Gesetz an das Finanzmini­sterium und an das Justizmini­sterium zur Prüfung weiter. Die Minister Karl-Heinz Grasser und Dieter Böhmdorfer teilten mit, es lägen keine Bedenken gegen das Haftungsge­setz vor. Darauf hin stellte Schüssel im Ministerra­t den Antrag, dem Gesetz zuzustimme­n, was auch geschah.

Die Regierung hätte die Möglichkei­t gehabt, das Gesetz zu beeinspruc­hen (dann hätte der Landtag einen Beharrungs­beschluss fassen müssen). Oder sie hätte einfach gar nichts tun müssen, dann hätte Kärnten nach Ablauf von acht Wochen das Haftungsge­setz in Kraft setzen können. Die schwarzbla­ue Regierung, die sich auf Landeshaup­tmann Jörg Haider stützte, stimmte dem Gesetz jedoch explizit zu und verpasste ihm einen Unbe- denklichke­itsstempel. Elf Jahre später, am 1. März 2015, erklärte Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling: „Der Bund haftet nicht für Kärnten.“Und ließ das Bundesland mit seinen elf Milliarden Haftungen fallen. Nun erinnert Peter Kaiser den Finanzmini­ster daran, dass dessen Ministeriu­m „dem Kärntner Haftungsge­setz zugestimmt hat“. Kärnten schöpft Hoffnung, dass der Bund haftet und mitzahlen muss.

Das sehen auch – siehe oben – Niederöste­rreichs Vize-Landeshaup­tmann Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Kärntens Landesrat für Rechtssach­en, Christian Ragger (FPÖ), so: „Das Haftungsbi­ld ändert sich.“

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