Der U-Ausschuss sieht wieder schwarz
Hypo Bad Bank. HETA will mit U-Ausschuss kooperieren, liefert aber nur geschwärzte Akten
Zuerst der wochenlange Kampf um die geschwärzten Akten – der schließlich gewonnen wurde. Nun feiert das Schwärzen der Akten ein Comeback. Warum? Es klingt fast absurd, entspricht aber den Tatsachen: Die Staatsanwaltschaft, die Finanzmarktaufsicht und die Österreichische Nationalbank liefern mittlerweile die Akten ungeschwärzt ins Hohe Haus – nur ausgerechnet die HETA, die als „Bad Bank“die verkäuflichen Reste der Hypo abwickeln soll, stellt auf stur und kooperiert nicht. „Das erzeugt die perverse Situation, dass dem U-Ausschuss gerade die Akten aus der Hypo fehlen“, wettert der grüne Frontman Werner Kogler.
Deswegen luden gestern die Fraktionsführer Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sowie Heta-Vorstandschef Sebastian SchoenaichCarolath und Heta-Aufsichtsratschef Michael Mendel zu einer Aussprache.
Bankgeheimnis
Die HETA mauerte bis jetzt, weil sie einerseits keine Vorlagepflicht vor dem U-Ausschuss hat, andererseits fühlt sie sich vor allem zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet. Die Abbaugesellschaft befürchtet Klagen von Kunden, wenn sie Unterlagen an das Hohe Haus weitergibt. Einige Abgeordneten halten diese Argumentation für absurd, gibt es doch mittlerweile ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das die Aktenschwärzung für unrechtmäßig erklärt. Detto sei das Bankgeheimnis kein Grund dem Parlament Informationen vorzuenthalten.
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ändert aus der Sicht der HETA nichts an diesem Umstand“, argumentiert der Vorstand. Trotzdem signalisierte die Abbaugesellschaft bei der Aussprache am Donnerstag, dass sie mit dem U-Ausschuss kooperieren will, aber nur dann, wenn sie die brisanten Passagen in den Akten schwärzt. Der grüne Fraktionsführer Kogler, der vor Sitzungsbeginn noch auf Konfrontationskurs eingestellt war, zeigte sich nach der Aussprache einsichtig „Die HETA hat ihren Rechtsstandpunkt gut argumentiert. Es gibt hier rechtliche Unschärfen “, erklärt Kogler.
Was könnte der Ausweg aus dem Tauziehen um die Akten sein? Kogler schlägt eine kreative Lösung vor. „Alle Unterlagen, die wir bis jetzt von der HETA haben, lieferte uns die Bankenaufsicht, weil hier die HETA sehr wohl eine Vorlagenpflicht hat.“Kogler will nun, dass die Bankenaufsicht alle fehlenden Unterlagen von der HETA einsammelt. „Diese Unterlagen soll die Aufsicht dann dem U-Ausschuss nach den üblichen gesetzlichen Bedingungen übergeben.“