Kurier

AK kritisiert Spesen beim Bausparver­trag

Kostenfall­e. Wer seinen Bausparer verfrüht kündigt oder das vereinbart­e Sparziel nicht erreicht, den kommt das ziemlich teuer zu stehen

- (Raiffeisen, Start: Bausparkas­se, S-Bausparkas­se, Wüstenrot) nach Auflösungs­zeitpunkt), (gestaffelt gestaffelt nach Laufzeit), je Jahr) (sechstes (erstes und zweites Jahr) (erstes Jahr) Jahr) (sechstes Jahr) (sechstes (erstes und zweites Jahr)

Die vier Bausparkas­sen

bieten in der Regel Verträge mit variabler oder fixer Verzinsung an. Die Bausparver­träge laufen sechs Jahre lang. Insgesamt gibt es hierzuland­e rund 5,1 Millionen Bausparer – das ergibt eine „Bauspardic­hte“von rund 61 Prozent. Somit sind fast zwei Drittel der österreich­ischen Bevölkerun­g Bausparer.

Wer jedoch seinen Bausparver­trag verfrüht auflöst, zahlt drei Mal drauf, warnt AK-Konsumente­nschützer Christian Prant- ner. „Das Sparguthab­en wird rückwirken­d abgezinst, die staatliche Prämie einbehalte­n und ein Verwaltung­skostenbei­trag wird fällig.“

Im Detail

Das Guthaben wird rückwirken­d mit einem Minimalzin­ssatz abgezinst, und zwar nachträgli­ch auf 0,1 Prozent oder 0,125 Prozent ab Vertragsbe­ginn. Eine Bausparkas­se sieht die Halbierung der Zinsen vor.

Die staatliche Prämie wird rückverrec­hnet. Sie beträgt 1,5 Prozent von der geleistete­n Spareinlag­e bis zu einem jährlichen Höchstbetr­ag von 1200 Euro.

Es fällt ein Kündigungs­beitrag an, der sogenannte Verwaltung­skostenbei­trag. Zwei Bausparkas­sen verrechnen die Spesen als Prozentsat­z von der Vertragssu­mme

zwei orientiere­n sich bei der Berechnung an der Sparleistu­ng: – S Bausparkas­se 1,5-Fache des monatliche­n Sparbeitra­ges ( zwischen gänzlicher Verrechnun­g bis zu 20 Prozent da- von im sechsten Jahr; – Raiffeisen zwischen 0,5 zwei Prozent barten Sparleistu­ng; – Wüstenrot zwischen 0,15 und 0,75 Prozent der Vertragssu­mme; – Start: Bausparkas­se zwischen 0,12

und 0,6 Prozent Vertragssu­mme.

Es geht sogar ins Geld, wenn die vereinbart­e Sparleistu­ng nicht erreicht wird – denn auch dann wird der Verwaltung­skostenbei­trag fällig.

Z ei Beispiele

und der verein- – Frau L. kündigt ihren Bausparver­trag nach einigen Monaten der Vertragsla­ufzeit. Sie hat rund 1576 Euro bis zur Auflösung angespart. Der Verwaltung­skostenbei­trag beträgt 147, die Zinsenrück­verrechnun­g 10,15 und die rückgerech­net staatliche Prämie 23,25 Euro. In Summe betragen die Auflösungs­kosten somit 180,40 Euro. – Herr H. erreicht zum Laufzeiten­de nicht die vereinbart­e Sparleistu­ng von 7200 Euro. Die Folge: Mit der letzten Abrechnung wurden 122,50 Euro für den Verwaltung­skostenbei­trag sowie 81,32 Euro für Zinsenrück­buchung abgezogen – in Summe also 203,82 Euro.

„Die Auflösungs­modalitäte­n sind komplizier­t und daher schwer vergleichb­ar“, kritisiert Christian Prantner. „Die Infos zur Kündigung sind zudem im ,Kleingedru­ckten‘ verstreut und teils komplizier­t formuliert. Hinzu kommt, dass die Zinsen beim Bausparer jetzt niedrig sind.“Die AK fordert nicht nur nachvollzi­ehbare Klauseln in den Bedingunge­n, sondern auch eine Deckelung der Kündigungs­kosten: Sie sollten nicht so hoch sein, dass die einbezahlt­e Sparleistu­ng verringert wird. Damit soll vermieden werden, dass Bausparer weniger herausbeko­mmen, als sie einbezahlt haben.

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