AK kritisiert Spesen beim Bausparvertrag
Kostenfalle. Wer seinen Bausparer verfrüht kündigt oder das vereinbarte Sparziel nicht erreicht, den kommt das ziemlich teuer zu stehen
Die vier Bausparkassen
bieten in der Regel Verträge mit variabler oder fixer Verzinsung an. Die Bausparverträge laufen sechs Jahre lang. Insgesamt gibt es hierzulande rund 5,1 Millionen Bausparer – das ergibt eine „Bauspardichte“von rund 61 Prozent. Somit sind fast zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung Bausparer.
Wer jedoch seinen Bausparvertrag verfrüht auflöst, zahlt drei Mal drauf, warnt AK-Konsumentenschützer Christian Prant- ner. „Das Sparguthaben wird rückwirkend abgezinst, die staatliche Prämie einbehalten und ein Verwaltungskostenbeitrag wird fällig.“
Im Detail
Das Guthaben wird rückwirkend mit einem Minimalzinssatz abgezinst, und zwar nachträglich auf 0,1 Prozent oder 0,125 Prozent ab Vertragsbeginn. Eine Bausparkasse sieht die Halbierung der Zinsen vor.
Die staatliche Prämie wird rückverrechnet. Sie beträgt 1,5 Prozent von der geleisteten Spareinlage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1200 Euro.
Es fällt ein Kündigungsbeitrag an, der sogenannte Verwaltungskostenbeitrag. Zwei Bausparkassen verrechnen die Spesen als Prozentsatz von der Vertragssumme
zwei orientieren sich bei der Berechnung an der Sparleistung: – S Bausparkasse 1,5-Fache des monatlichen Sparbeitrages ( zwischen gänzlicher Verrechnung bis zu 20 Prozent da- von im sechsten Jahr; – Raiffeisen zwischen 0,5 zwei Prozent barten Sparleistung; – Wüstenrot zwischen 0,15 und 0,75 Prozent der Vertragssumme; – Start: Bausparkasse zwischen 0,12
und 0,6 Prozent Vertragssumme.
Es geht sogar ins Geld, wenn die vereinbarte Sparleistung nicht erreicht wird – denn auch dann wird der Verwaltungskostenbeitrag fällig.
Z ei Beispiele
und der verein- – Frau L. kündigt ihren Bausparvertrag nach einigen Monaten der Vertragslaufzeit. Sie hat rund 1576 Euro bis zur Auflösung angespart. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 147, die Zinsenrückverrechnung 10,15 und die rückgerechnet staatliche Prämie 23,25 Euro. In Summe betragen die Auflösungskosten somit 180,40 Euro. – Herr H. erreicht zum Laufzeitende nicht die vereinbarte Sparleistung von 7200 Euro. Die Folge: Mit der letzten Abrechnung wurden 122,50 Euro für den Verwaltungskostenbeitrag sowie 81,32 Euro für Zinsenrückbuchung abgezogen – in Summe also 203,82 Euro.
„Die Auflösungsmodalitäten sind kompliziert und daher schwer vergleichbar“, kritisiert Christian Prantner. „Die Infos zur Kündigung sind zudem im ,Kleingedruckten‘ verstreut und teils kompliziert formuliert. Hinzu kommt, dass die Zinsen beim Bausparer jetzt niedrig sind.“Die AK fordert nicht nur nachvollziehbare Klauseln in den Bedingungen, sondern auch eine Deckelung der Kündigungskosten: Sie sollten nicht so hoch sein, dass die einbezahlte Sparleistung verringert wird. Damit soll vermieden werden, dass Bausparer weniger herausbekommen, als sie einbezahlt haben.