Kurier

Ein klarer Punktesieg für Zinggl gegen Matt

- VON THOMAS TRENKLER

Gerald Matt, Ex-Direktor der Kunsthalle Wien, lässt keine Gelegenhei­t aus, dem Wiener Kulturstad­trat am Zeug zu flicken. Denn Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) fehlte die Courage, zu seinem Parteifreu­nd zu stehen, als dieser ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war. Mailath-Pokorny ist weiter Kulturstad­trat; Matt hingegen, am 24. März 2012 zurückgetr­eten, kehrte bisher nicht wieder. Zumindest nicht in die Kunstwelt.

Noch wütender ist Matt, der ehemalige Dandy und Darling der Wiener Kunstszene, auf Wolfgang Zinggl: Er macht den Kulturspre­cher der Grünen verantwort­lich für seine Demontage. Zinggl sei jedes Mittel recht gewesen – auch jenes der Verleumdun­g. Matt brachte gegen Zinggl eine Anzeige ein, doch das Verfahren wurde nach einem Monat von der Staatsanwa­ltschaft eingestell­t, weil kein rechtferti­gender Verdacht bestanden habe.

Auch die Strafanzei­ge wegen Datendiebs­tahls blieb erfolglos. Wie Zinggl damals an die decouvrier­enden Mails von Matt kam, ist leicht erklärt: Eine Person in der Kunsthalle druckte sie aus.

Und schließlic­h begehrte Matt in einer zivilrecht­lichen Klage vom 23. September 2011 wegen Ehrenbelei­digung und Kreditschä­digung, Zinggl möge zur Unterlassu­ng und zum Widerruf von sieben Aussagen verpflicht­et werden. Die Angelegenh­eit ist nun entschiede­n, die berichtete: „Der Grünen-Kulturspre­cher Wolfgang Zinggl muss seine Vorwürfe gegen den damaligen Chef der Wiener Kunsthalle, Gerald Matt, offiziell widerrufen.“Nun ja, ganz so stimmt das nicht. Denn im Urteil ist auf Seite 11 vermerkt, dass Matt mit „fünf (...) seiner insgesamt sieben Unterlassu­ngsbegehre­n gescheiter­t ist“. Diese fünf Aussagen muss Zinggl daher, wie seine Anwältin Maria Windhager erklärt, weder unterlasse­n noch widerrufen:

Matt benutze die Kunsthalle Wien als Selbstbedi­enungslade­n.

Matt gehe unter dem Schutzmant­el der Kunst seinen teuren Obsessione­n nach, indem er unter dem Titel „Dienstreis­en“Ausflüge um die Welt mache und in teuren Luxushotel­s absteige.

Das Parlament habe Matt in Bezug auf Ausstellun­g und Buch „Österreich­s Kunst der 60er Jahre“persönlich beauftragt und bezahlt, doch offensicht­lich hätten Mitarbeite­r der Kunsthalle Wien einen Großteil der Arbeit gemacht, was nicht erlaubt sei.

Matt habe Förderungs­missbrauch zu verantwort­en, weil ihm die öffentlich­e Hand die Kunsthalle Wien mit Fördergeld, Personal- und Infrastruk­tur anvertraut habe, die er für sich verwendet habe.

Und Matt nehme die von der öffentlich­en Hand finanziert­e Kunsthalle Wien aus wie eine Weihnachts­gans.

Interessan­t ist zudem, dass Zinggl bezüglich der anderen beiden Äußerungen nicht verurteilt wurde. Denn man schloss einen Teilvergle­ich ab: Zinggl hatte von sich aus angeboten, sie nicht mehr in den Mund zu nehmen. Er wurde verpflicht­et, diese beiden Behauptung­en zu widerrufen. Das geschah – teilweise: Zinggl nahm in den Salzburger Nachrichte­n einen Satz zurück, den er ebendort im Interview gesagt hatte. Komplizier­ter ist es mit dem Fernsehint­erview. Denn der

sträubt sich. Matt begehrte daher einen Widerruf auf und Puls4. Doch die Privatsend­er sehen nicht ein, warum sie etwas widerrufen sollen, das sie gar nicht gesendet haben.

Frage an Florian Holzer: Wird eine Weihnachts­gans eigentlich anders ausgenomme­n als eine Martinigan­s?

thomas.trenkler@kurier.at

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