Der „unabhängige“Ex-Parteichef
Seit 1998 sind vor dem Gesetz alle Kandidaten für die Hofburg-Wahl gleich, es gibt keine „Parteikandidaten“.
Die Grünen gaben gestern bekannt, dass Alexander
Van der Bellen ein „unabhängiger Kandidat“für die Hof burg wird. Das klingt nach Augenauswischerei. Van der Bellen war von 1997 bis 2008 Parteichef der Grünen. Jetzt soll er plötzlich „unabhängig“sein?
Mit der Unterscheidung zwischen „Parteikandidaten“und „unabhängigen Kandidaten“machte der Gesetzgeber bereits 1998 Schluss. Bis dahin konnte ein Hof burg-Aspirant mithilfe von fünf Abgeordneten-Unterschriften seine Kandidatur anmelden, wobei eine so viel zählte wie 25.000 Bürgerunterschriften. Das war insofern relevant, als die Reihung auf dem Stimmzettel nach der Anzahl der Unterschriften erfolgte.
Das sorgte 1998 bei der Wiederwahl von Thomas Klestil für Verdruss, der nur mittels Bürgerunterstützungen antreten wollte und 50.000 sammelte. Gertraud
Knoll und Heide Schmidt holten sich Abgeordneten-Unterschriften, womit sie den amtierenden Bundespräsident am Stimmzettel auf den dritten Platz verwiesen.
Nach der Wahl gab es eine Reform; seither müssen alle Kandidaten mindestens 6000 beglaubigte Unterstützungserklärungen sammeln. Die Reihung auf dem Stimmzettel erfolgt nach dem Alphabet, sagt der Leiter der Wahlbehörde, Robert Stein. Da- mit wird verhindert, dass die Beamten des Innenministeriums, die jede einzelne Unterschrift zu prüfen haben, in Hunderttausenden Unterstützungserklärungen untergehen. Wenn es beim Wahltermin 24. April 2016 bleibt, haben die Kandidaten zwischen dem 23. Februar (Stichtag) und dem 19. März Zeit, Unterschriften zu sammeln. Ab dem Stichtag zählt die Wahlkampfkostenbegrenzung. Laut Gesetz darf ein Kandidat nicht mehr als sieben Millionen ausgeben. Die Ausgaben unterliegen Transparenzregeln. Kandidaten dürfen Geld von Parteien annehmen, nicht aber von Parlamentsklubs und Parteiakademien. Die großen Summen sind zu veröffentlichen.