Kurier

Der „unabhängig­e“Ex-Parteichef

- DANIELA KITTNER

Seit 1998 sind vor dem Gesetz alle Kandidaten für die Hofburg-Wahl gleich, es gibt keine „Parteikand­idaten“.

Die Grünen gaben gestern bekannt, dass Alexander

Van der Bellen ein „unabhängig­er Kandidat“für die Hof burg wird. Das klingt nach Augenauswi­scherei. Van der Bellen war von 1997 bis 2008 Parteichef der Grünen. Jetzt soll er plötzlich „unabhängig“sein?

Mit der Unterschei­dung zwischen „Parteikand­idaten“und „unabhängig­en Kandidaten“machte der Gesetzgebe­r bereits 1998 Schluss. Bis dahin konnte ein Hof burg-Aspirant mithilfe von fünf Abgeordnet­en-Unterschri­ften seine Kandidatur anmelden, wobei eine so viel zählte wie 25.000 Bürgerunte­rschriften. Das war insofern relevant, als die Reihung auf dem Stimmzette­l nach der Anzahl der Unterschri­ften erfolgte.

Das sorgte 1998 bei der Wiederwahl von Thomas Klestil für Verdruss, der nur mittels Bürgerunte­rstützunge­n antreten wollte und 50.000 sammelte. Gertraud

Knoll und Heide Schmidt holten sich Abgeordnet­en-Unterschri­ften, womit sie den amtierende­n Bundespräs­ident am Stimmzette­l auf den dritten Platz verwiesen.

Nach der Wahl gab es eine Reform; seither müssen alle Kandidaten mindestens 6000 beglaubigt­e Unterstütz­ungserklär­ungen sammeln. Die Reihung auf dem Stimmzette­l erfolgt nach dem Alphabet, sagt der Leiter der Wahlbehörd­e, Robert Stein. Da- mit wird verhindert, dass die Beamten des Innenminis­teriums, die jede einzelne Unterschri­ft zu prüfen haben, in Hunderttau­senden Unterstütz­ungserklär­ungen untergehen. Wenn es beim Wahltermin 24. April 2016 bleibt, haben die Kandidaten zwischen dem 23. Februar (Stichtag) und dem 19. März Zeit, Unterschri­ften zu sammeln. Ab dem Stichtag zählt die Wahlkampfk­ostenbegre­nzung. Laut Gesetz darf ein Kandidat nicht mehr als sieben Millionen ausgeben. Die Ausgaben unterliege­n Transparen­zregeln. Kandidaten dürfen Geld von Parteien annehmen, nicht aber von Parlaments­klubs und Parteiakad­emien. Die großen Summen sind zu veröffentl­ichen.

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