Österreich: Straftäter verlieren den Asylstatus
Flüchtlinge. Kanzler Faymann will Wirtschaftsflüchtlinge an der Grenze stoppen
Was tun mit straffälligen Fremden? In Europa ist das Asylrecht weitgehend durch EU-Richtlinien vorgegeben, formal gibt es wenige Unterschiede in den einzelnen Ländern. In Österreich sieht das Asylgesetz vor, dass alle, die wegen eines „besonders schweren Verbrechens“verurteilt werden, ihren Asylstatus verlieren. Ein gestohlenes Handy führt nicht zu einer Abschiebung, Vergewaltigung oder Mord sehr wohl. Wer den Status als Asylwerber oder -berechtigter verloren hat, muss das Land verlassen. Eingeschränkt wird dies durch die Menschenrechtskonvention. Sie schließt aus, dass Menschen dem sicheren Tod ausgeliefert werden. Wer in seiner Heimat verfolgt wird, kann bleiben – allerdings nur mit dem Titel der „Duldung“.
Wie die Bezeichnung andeutet, heißt dies, dass der Betroffene nicht willkommen ist; dass er Rechte, die anerkannte Flüchtlinge genießen (Familiennachzug, Arbeitserlaubnis), nicht bekommt; und dass er im Falle einer Änderung der Situation im Herkunftsland dorthin abgeschoben wird. In diesem Zusammenhang verhandeln ÖVP und SPÖ seit Monaten eine Verschärfung des Asylgesetzes. Im Kern geht es darum, dass der Asyl-Status von Flüchtlingen nach drei Jahren überprüft (Asyl auf Zeit) und der Familien-Nachzug erschwert werden soll.
Kanzler Faymann kündigt in der Krone einen Plan der Regierung an, um Wirtschaftsf lüchtlinge an Österreichs Grenze zu stoppen.