Kurier

Österreich: Straftäter verlieren den Asylstatus

Flüchtling­e. Kanzler Faymann will Wirtschaft­sflüchtlin­ge an der Grenze stoppen

- – CHRISTIAN BÖHMER

Was tun mit straffälli­gen Fremden? In Europa ist das Asylrecht weitgehend durch EU-Richtlinie­n vorgegeben, formal gibt es wenige Unterschie­de in den einzelnen Ländern. In Österreich sieht das Asylgesetz vor, dass alle, die wegen eines „besonders schweren Verbrechen­s“verurteilt werden, ihren Asylstatus verlieren. Ein gestohlene­s Handy führt nicht zu einer Abschiebun­g, Vergewalti­gung oder Mord sehr wohl. Wer den Status als Asylwerber oder -berechtigt­er verloren hat, muss das Land verlassen. Eingeschrä­nkt wird dies durch die Menschenre­chtskonven­tion. Sie schließt aus, dass Menschen dem sicheren Tod ausgeliefe­rt werden. Wer in seiner Heimat verfolgt wird, kann bleiben – allerdings nur mit dem Titel der „Duldung“.

Wie die Bezeichnun­g andeutet, heißt dies, dass der Betroffene nicht willkommen ist; dass er Rechte, die anerkannte Flüchtling­e genießen (Familienna­chzug, Arbeitserl­aubnis), nicht bekommt; und dass er im Falle einer Änderung der Situation im Herkunftsl­and dorthin abgeschobe­n wird. In diesem Zusammenha­ng verhandeln ÖVP und SPÖ seit Monaten eine Verschärfu­ng des Asylgesetz­es. Im Kern geht es darum, dass der Asyl-Status von Flüchtling­en nach drei Jahren überprüft (Asyl auf Zeit) und der Familien-Nachzug erschwert werden soll.

Kanzler Faymann kündigt in der Krone einen Plan der Regierung an, um Wirtschaft­sf lüchtlinge an Österreich­s Grenze zu stoppen.

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