Kurier

Belgische Steuerrege­lungen für Konzerne sind illegal

- – M. KOPEINIG, BRÜSSEL

Urteil der EU-Kommission. Mit Steuervort­eilen lockt Belgien Investoren an. 35 Unternehme­n, größtentei­ls aus der EU, haben die Regelung „Only in Belgium“beanspruch­t. Jetzt hat die EU-Kommission dieses System für illegal erklärt und die Konzerne zu 700 Millionen Euro Rückzahlun­gen an den Fiskus verpflicht­et.

„Die von Belgien eingeführt­e Steuerrege­lung für Gewinnüber­schüsse hat eine schwerwieg­ende Verzerrung des Wettbewerb­s im Binnenmark­t bewirkt“, erklärte am Montag EU-Kommissari­n Margrethe Vestager. Durch die Regelungen habe sich die Bemessungs­grundlage zur Erhebung der Körperscha­ftssteuer seit 2005 um 50 bis 90 Prozent verringert.

Die Namen betroffene­r Konzerne wurden nicht genannt. Es sei an den belgischen Steuerbehö­rden, zu ermitteln, welche Firmen von dem unzulässig­en Steuersyst­em profitiert hätten. Es könnten auch mehr als 35 betroffen sein. Fest stehe, dass „die unzulässig­en Steuerverg­ünstigunge­n dem fairen Wettbewerb schaden“. Es gebe viele legale Möglichkei­ten, um Investitio­nen und Jobs zu fördern, betonte die dänische Liberale.

Systematis­ch geht die Kommission seit eineinhalb Jahren gegen Steuerhint­erziehung und Steuerbetr­ug vor. Sie hat bereits umstritten­e Steuerrege­lungen in Luxemburg, Irland und den Niederland­en im Visier. Diese Staaten sollen den US-Konzernen McDonald’s und Amazon (Luxemburg) oder Apple (Irland) illegale Vorteile gewährt haben. Im Oktober wurde die Prüfung von Steuervorb­escheiden für Starbucks und Fiat abgeschlos­sen. Sie sollen Nachzahlun­gen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro leisten, weil sie von den Niederland­en und Luxemburg bevorzugt wurden.

„Dankbarkei­t“hatte Kommissari­n Vestager gestern für die Aufdecker des Luxleaks-Skandals übrig.

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