Belgische Steuerregelungen für Konzerne sind illegal
Urteil der EU-Kommission. Mit Steuervorteilen lockt Belgien Investoren an. 35 Unternehmen, größtenteils aus der EU, haben die Regelung „Only in Belgium“beansprucht. Jetzt hat die EU-Kommission dieses System für illegal erklärt und die Konzerne zu 700 Millionen Euro Rückzahlungen an den Fiskus verpflichtet.
„Die von Belgien eingeführte Steuerregelung für Gewinnüberschüsse hat eine schwerwiegende Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt bewirkt“, erklärte am Montag EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Durch die Regelungen habe sich die Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Körperschaftssteuer seit 2005 um 50 bis 90 Prozent verringert.
Die Namen betroffener Konzerne wurden nicht genannt. Es sei an den belgischen Steuerbehörden, zu ermitteln, welche Firmen von dem unzulässigen Steuersystem profitiert hätten. Es könnten auch mehr als 35 betroffen sein. Fest stehe, dass „die unzulässigen Steuervergünstigungen dem fairen Wettbewerb schaden“. Es gebe viele legale Möglichkeiten, um Investitionen und Jobs zu fördern, betonte die dänische Liberale.
Systematisch geht die Kommission seit eineinhalb Jahren gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vor. Sie hat bereits umstrittene Steuerregelungen in Luxemburg, Irland und den Niederlanden im Visier. Diese Staaten sollen den US-Konzernen McDonald’s und Amazon (Luxemburg) oder Apple (Irland) illegale Vorteile gewährt haben. Im Oktober wurde die Prüfung von Steuervorbescheiden für Starbucks und Fiat abgeschlossen. Sie sollen Nachzahlungen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro leisten, weil sie von den Niederlanden und Luxemburg bevorzugt wurden.
„Dankbarkeit“hatte Kommissarin Vestager gestern für die Aufdecker des Luxleaks-Skandals übrig.