Kurier

Asyl nur auf Zeit und Bremse für Familienna­chzug

Kommt die von der ÖVP initiierte Verschärfu­ng. Caritas-Chef Landau bekräftigt Vorbehalte: „Kein Nutzen, nur mehr Leid“

- – MICHAEL BACHNER

Eigentlich war davon auszugehen, dass die Anfang November von Innenminis­terin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) präsentier­te Gesetzes-Verschärfu­ng zu „Asyl auf Zeit“stark abgemilder­t werden wird. Denn: So gut wie alle Hilfsorgan­isationen lehnten den Entwurf ab. Und auch Koalitions­partner SPÖ äußerte immer wieder Skepsis.

Dann kam der insgesamte Schwenk der SPÖ in Flüchtling­sfragen und mit ihm nun „Asyl auf Zeit“in mehr oder weniger exakt jener Form, wie seinerzeit der Öffentlich­keit vorgestell­t. In der heutigen Regierungs­sitzung soll die Novelle abgefertig­t und dem Parlament zur Beschlussf­assung weitergele­itet werden.

Nur ein einziger Verbesseru­ngsvorschl­ag wurde eingearbei­tet. Außenminis­ter Sebastian Kurz (ÖVP) hatte angeregt, doch die Integratio­nsfortschr­itte von Flüchtling­en bei der Verlängeru­ng bzw. Aberkennun­g des Asylstatus nach drei Jahren zu berücksich­tigen. Gute Integratio­n sollte wie beim humanitäre­m Bleiberech­t ausschlagg­ebend sein, Kurz erwartete sich davon nicht weniger als einen „Integratio­ns-Turbo“.

Das beschlussr­eife Gesetz kommt dem Anspruch ein kleines Stück weit nach, allerdings nur in einer Kann-Be- stimmung. So kann das Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl bei der „Erlassung einer Rückkehren­tscheidung“(vulgo: Abschiebun­g) die Teilnahme an Maßnahmen zur Integratio­nsförderun­g (z.B. Werte- und Deutschkur­se) berücksich­tigen.

Die verpflicht­enden Deutsch- und Wertekurse finden sich in dieser Novelle noch nicht. Hintergrun­d dürfte eine Meinungsve­rschiedenh­eit sein: Die SPÖ will verpflicht­ende Deutschkur­se für alle Asylwerber, die ÖVP nur für Asylberech­tigte – was wesentlich billiger käme.

Kern von „Asyl auf Zeit“ist die neue Befristung des Asylstatus auf maximal drei Jahre. Die Regelung gilt für alle Flüchtling­e, die ab dem 15. November 2015 einen Asylantrag gestellt haben.

Einzelfall­prüfung

Die Behörden prüfen einmal im Jahr, ob sich die politische Situation in den wichtigste­n Herkunftsl­ändern von Flüchtling­en maßgeblich geändert hat. Zusätzlich muss nach drei Jahren jeder Einzelfall geprüft werden, ob die Fluchtgrün­de noch gegeben sind. Entweder wird der Flüchtling danach abgeschobe­n oder sein Asylstatus unbefriste­t verlängert.

Verschärft wird auch der Familienna­chzug, und zwar weniger bei Asylberech­tigten, sondern vor allem bei subsidiär Schutzbere­chtigten (eine Art „Asyl light“). Betroffen sind davon vor allem Afghanen. Sie müssen trotz eines positiven Asylbesche­ids künftig drei Jahre (bisher ein Jahr) warten, bis sie ihre Familie nachholen dürfen.

Caritas-Präsident Michael Landau übt weiter scharfe Kritik an der Novelle. „Asyl auf Zeit“sei ein Placebo mit schädliche­n Nebenwirku­ngen, insbesonde­re was die Integratio­n anerkannte­r Flüchtling­e betrifft. Er erwarte sich „keinen Nutzen, aber jede Menge Leid und Schaden“.

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