Asyl nur auf Zeit und Bremse für Familiennachzug
Kommt die von der ÖVP initiierte Verschärfung. Caritas-Chef Landau bekräftigt Vorbehalte: „Kein Nutzen, nur mehr Leid“
Eigentlich war davon auszugehen, dass die Anfang November von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) präsentierte Gesetzes-Verschärfung zu „Asyl auf Zeit“stark abgemildert werden wird. Denn: So gut wie alle Hilfsorganisationen lehnten den Entwurf ab. Und auch Koalitionspartner SPÖ äußerte immer wieder Skepsis.
Dann kam der insgesamte Schwenk der SPÖ in Flüchtlingsfragen und mit ihm nun „Asyl auf Zeit“in mehr oder weniger exakt jener Form, wie seinerzeit der Öffentlichkeit vorgestellt. In der heutigen Regierungssitzung soll die Novelle abgefertigt und dem Parlament zur Beschlussfassung weitergeleitet werden.
Nur ein einziger Verbesserungsvorschlag wurde eingearbeitet. Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) hatte angeregt, doch die Integrationsfortschritte von Flüchtlingen bei der Verlängerung bzw. Aberkennung des Asylstatus nach drei Jahren zu berücksichtigen. Gute Integration sollte wie beim humanitärem Bleiberecht ausschlaggebend sein, Kurz erwartete sich davon nicht weniger als einen „Integrations-Turbo“.
Das beschlussreife Gesetz kommt dem Anspruch ein kleines Stück weit nach, allerdings nur in einer Kann-Be- stimmung. So kann das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bei der „Erlassung einer Rückkehrentscheidung“(vulgo: Abschiebung) die Teilnahme an Maßnahmen zur Integrationsförderung (z.B. Werte- und Deutschkurse) berücksichtigen.
Die verpflichtenden Deutsch- und Wertekurse finden sich in dieser Novelle noch nicht. Hintergrund dürfte eine Meinungsverschiedenheit sein: Die SPÖ will verpflichtende Deutschkurse für alle Asylwerber, die ÖVP nur für Asylberechtigte – was wesentlich billiger käme.
Kern von „Asyl auf Zeit“ist die neue Befristung des Asylstatus auf maximal drei Jahre. Die Regelung gilt für alle Flüchtlinge, die ab dem 15. November 2015 einen Asylantrag gestellt haben.
Einzelfallprüfung
Die Behörden prüfen einmal im Jahr, ob sich die politische Situation in den wichtigsten Herkunftsländern von Flüchtlingen maßgeblich geändert hat. Zusätzlich muss nach drei Jahren jeder Einzelfall geprüft werden, ob die Fluchtgründe noch gegeben sind. Entweder wird der Flüchtling danach abgeschoben oder sein Asylstatus unbefristet verlängert.
Verschärft wird auch der Familiennachzug, und zwar weniger bei Asylberechtigten, sondern vor allem bei subsidiär Schutzberechtigten (eine Art „Asyl light“). Betroffen sind davon vor allem Afghanen. Sie müssen trotz eines positiven Asylbescheids künftig drei Jahre (bisher ein Jahr) warten, bis sie ihre Familie nachholen dürfen.
Caritas-Präsident Michael Landau übt weiter scharfe Kritik an der Novelle. „Asyl auf Zeit“sei ein Placebo mit schädlichen Nebenwirkungen, insbesondere was die Integration anerkannter Flüchtlinge betrifft. Er erwarte sich „keinen Nutzen, aber jede Menge Leid und Schaden“.