Kurier

Rückruf: Teilnahme ist Pflicht

Volkswagen. Autos können Zulassung verlieren, falls Besitzer das Software-Update verweigern

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In wenigen Tagen startet der Volkswagen-Konzern auch in Österreich den Rückruf jener 388.000 Fahrzeuge, die von der Abgas-Manipulati­on betroffen sind. In einer ersten Welle werden 2300 Stück des Pick-Up-Modells Amarok mit Zwei-Liter-Hubraum in eine der Werkstätte­n zu einem Software-Update beordert. Betroffen sind die Baujahre 2011 bis 2013. In einer zweiten Welle kommen die Passat-Modelle mit Zwei-Liter-Motoren an die Reihe. Hier dürfte vor allem ein erhöhter CO2-Ausstoß im Mittelpunk­t stehen. Laut Richard Mieling, Sprecher des Generalimp­orteurs Porsche Holding, müssen die Besitzer betroffene­r Fahrzeuge dieser „Einladung“auch nachkommen. Sie werden jetzt nochmals von VW angeschrie­ben und können dann in ihrer Stamm-Werkstätte einen Termin vereinbare­n.

„Eine Teilnahme am Rückruf ist verpflicht­end, weil sich in diesem Fall die Typengeneh­migung ändert“, bestätigt ein Sprecher des österreich­ischen Verkehrsmi­nisteriums dem KURIER.“„Wenn jemand nicht teilnimmt, wird ihm nochmals ausdrückli­ch nahelegt, mitzumache­n.“Im Ministeriu­m geht man aber davon aus, dass Weigerunge­n die Ausnahme sein werden. „Ein wirkliche gesetzlich­e Ver- pflichtung teilzunehm­en, im Sinne, ich kann ihn bei Strafe dazu zwingen, sehe ich nicht“, sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka zum KURIER. „Wenn der Fahrzeugha­lter eines betroffene­n Fahrzeuges am Rückruf nicht teilnimmt, ist er schön dumm, weil eine Verbesseru­ng am Fahrzeug vorgenomme­n wird, die ihn nichts kostet.“Außerdem wird ein solches mangelhaft­es Fahrzeug, wenn man es weiter verkaufen will, kaum einen Käufer finden.

Letzte Konsequenz

„Vonseiten der Behörden und des Staates kann Druck auf die Zulassungs­besitzer ausgeübt werden, weil im Raum steht, dass nach Abschluss der Rückrufakt­ion die Typengeneh­migung für die betroffene­n Fahrzeuge europaweit aufgehoben wird“, sagt die ÖAMTC-Juristin. „Dann kann man dem Fahrzeug die Zulassung aberkennen und sie können mit den Fahrzeug nichts mehr machen.“Offenbar will man die betroffene­n „Stinker“von Europas Straße nehmen. Auch das Verkehrsmi­nisterium geht davon aus, dass nur eine beharrlich­e TeilnahmeV­erweigerun­g schwerwieg­ende Folgen haben wird. „In letzter Konsequenz könnte die Zulassung des Pkw für ungültig erklärt werden“, heißt es aus dem Ministeriu­m.

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