Kurier

Gemeinde will Tempo 80 einklagen

NÖ. Verhandlun­gen waren bisher erfolglos

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„Jetzt ist Schluss mit lustig. Wir haben lange Verhandlun­gen mit der Asfinag und dem Verkehrsmi­nisterium geführt. Ich fühle mich mittlerwei­le verarscht.“

Wiener Neudorfs Bürgermeis­ter Herbert Janschka findet mittlerwei­le deutliche Worte, wenn es um die Forderung von Tempo 80 auf der A2 im Ortsgebiet geht. Seit mehr als fünf Jahren bemüht sich der lärmund feinstaubg­eplagte Ort in NÖ um eine Temporeduk­tion. Bisher vergebens. Nun will die Gemeinde die Tempo-80-Verordnung mit Unterstütz­ung der Anrainer gerichtlic­h durchsetze­n.

Möglich mache dies aus Sicht des nun beigezogen­en Anwalts Richard Krist ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs aus 2015, wonach auch Einzelnen oder Gemeinden ein Recht auf Erlassung einer Verordnung durch zuständige Behörden eingeräumt sein kann. Oder auch ein Recht auf einen negativen Bescheid. Im März soll der Antrag gestellt werden, sechs Monate will Bürgermeis­ter Janschka dem Ministeriu­m dann Zeit zum Handeln geben. Werde Tempo 80 nicht verordnet (negativer Bescheid oder keine Reaktion), will man Beschwerde beim Verwaltung­sgerichtsh­of einlegen.

Der Drohgebärd­e der Gemeinde waren jahrelange erfolglose Gespräche mit Asfinag und Ministeriu­m vorausgega­ngen. Bereits 2010 wurde ein erster Antrag auf Tempo 80 gestellt, im Herbst wurde gar die Volksanwal­tschaft eingeschal­tet.

Konkret wollen die Wiener Neudorfer, dass die derzeit 18 Kilometer lange 80er-Beschränku­ng auf der Wiener A23 und der A2 um 1,6 Kilometer bis zur Abfahrt Wiener Neudorf verlängert wird. „In dem betroffene­n Gebiet wohnen 4000 Leute. Heute dürfte dort wegen der hohen Lärm- und Abgasbelas­tung gar kein Wohngebiet entstehen“, erklärt Janschka.

Weniger Lärm

Laut Vizebürger­meisterin Elisabeth Kleissner weise der Ort die höchste Feinstaubb­elastung NÖs auf. Auch Lärmgrenzw­erte würden bei rund täglich 155.000 vorbeibrau­senden Autos laufend überschrit­ten. Gutachten, die im Auftrag der Gemeinde durchgefüh­rt wurden, belegen laut Kleissner, dass die Temporeduk­tion die Abgase um 80 Prozent, den Feinstaub um ein Drittel und den Lärm um merkbare drei Dezibel verringern würde.

Seitens der Asfinag heißt es, dass man lediglich aus Verkehrssi­cherheitsg­ründen einen Antrag auf Tempo 80 stellen könne. Das sei aber aufgrund einer bestehende­n Verkehrsbe­einflussun­gsanlage nicht notwendig. Beim Verkehrsmi­nisterium sieht man der Klage gelassen entgegen. Man sehe derzeitig keine Notwendigk­eit, einen Bescheid zu erlassen.

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