Kurier

Drohnen sind startklar für Asyleinsat­z

Fliegendes Auge. Die drei Millionen Euro teuren Fluggeräte könnten bald an der Grenze eingesetzt werden

- VON Verteidigu­ngsministe­rium

Für militärisc­h hochgerüst­ete Länder sind sie längst zu einem unverzicht­baren Bestandtei­l der Kriegsmasc­hinerie geworden: Bewaffnete Drohnen, die mit ihren todbringen­den Raketen im Kampf gegen den Terrorismu­s eingesetzt werden.

Ab kommenden März wird auch das Bundesheer unbemannte Späher in den Himmel schicken: Die 18 „Tracker“-Flugdrohne­n, die das Bundesheer um drei Millionen Euro von Kapsch ( ent ickelt urden sie on der französisc­hen Firma Sur ey Copter, Anm.) gekauft hat, sind nach monatelang­er Test-

Und während die Politik über Obergrenze­n, zusätzlich­e Zäune an Österreich­s Südgrenze und Abschiebun­gen per „Hercules“-Maschinen diskutiert, wird heeresinte­rn schon an einem weiteren Projekt gefeilt: dem Drohnenein­satz an der Grenze.

„Ja, das ist eine Option“, bestätigt Oberst Michael Bauer vom Verteidigu­ngsministe­rium entspreche­nde Informatio­nen des KURIER. Im Innenminis­terium zeigt man sich noch zurückhalt­end, ist aber gesprächsb­ereit: „Wenn uns das Bundesheer Pläne vorlegt, werden wir diese selbstvers­tändlich prüfen“, sagt Sprecher Karl-Heinz Grundböck.

Der Blick aus der Vogelpersp­ektive würde für Heer und Exekutive einen Informatio­nsgewinn bedeuten, ist man sich sicher. „Wenn Menschenma­ssen unterwegs sind, kann es immer wieder zu gefährlich­en Situatione­n kommen. Mit Sicht von oben kann man auf diese schneller reagieren“, sagt ein Offizier. Die Drohnen könnten aber auch eingesetzt werden, um illegale Grenzgänge­r ausfindig zu machen.

Richtlinie­n

Für den Einsatz der militärisc­hen Luftfahrze­uge gelten allerdings strenge Richtlinie­n. Werden sie im freien Gelände eingesetzt, muss die Flugsicher­ung Austro Control zuerst den umgebenden Luftraum sperren.

„Die Vorlaufzei­t für die Sperre beträgt drei Monate, kann im Einsatzfal­l aber auch innerhalb von Stunden verfügt werden“, sagt Oberst Bauer.

Jene 17 Soldaten, die ausgebilde­t wurden, um die Flugkörper zu bedienen, mussten auch eine Datenschut­z-Schulung absolviere­n. Zwar können mithilfe der hochauflös­enden Kamera theoretisc­h sogar Autokennze­ichen aus einigen hundert Metern identifizi­ert werden, Gesichtser­kennung ist aber nicht möglich. „Für einen Drohnenein­satz an der Grenze braucht es jedenfalls einen politische­n Auftrag“, sagt Datenschut­z-Experte Andreas Krisch.

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