Drohnen sind startklar für Asyleinsatz
Fliegendes Auge. Die drei Millionen Euro teuren Fluggeräte könnten bald an der Grenze eingesetzt werden
Für militärisch hochgerüstete Länder sind sie längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Kriegsmaschinerie geworden: Bewaffnete Drohnen, die mit ihren todbringenden Raketen im Kampf gegen den Terrorismus eingesetzt werden.
Ab kommenden März wird auch das Bundesheer unbemannte Späher in den Himmel schicken: Die 18 „Tracker“-Flugdrohnen, die das Bundesheer um drei Millionen Euro von Kapsch ( ent ickelt urden sie on der französischen Firma Sur ey Copter, Anm.) gekauft hat, sind nach monatelanger Test-
Und während die Politik über Obergrenzen, zusätzliche Zäune an Österreichs Südgrenze und Abschiebungen per „Hercules“-Maschinen diskutiert, wird heeresintern schon an einem weiteren Projekt gefeilt: dem Drohneneinsatz an der Grenze.
„Ja, das ist eine Option“, bestätigt Oberst Michael Bauer vom Verteidigungsministerium entsprechende Informationen des KURIER. Im Innenministerium zeigt man sich noch zurückhaltend, ist aber gesprächsbereit: „Wenn uns das Bundesheer Pläne vorlegt, werden wir diese selbstverständlich prüfen“, sagt Sprecher Karl-Heinz Grundböck.
Der Blick aus der Vogelperspektive würde für Heer und Exekutive einen Informationsgewinn bedeuten, ist man sich sicher. „Wenn Menschenmassen unterwegs sind, kann es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommen. Mit Sicht von oben kann man auf diese schneller reagieren“, sagt ein Offizier. Die Drohnen könnten aber auch eingesetzt werden, um illegale Grenzgänger ausfindig zu machen.
Richtlinien
Für den Einsatz der militärischen Luftfahrzeuge gelten allerdings strenge Richtlinien. Werden sie im freien Gelände eingesetzt, muss die Flugsicherung Austro Control zuerst den umgebenden Luftraum sperren.
„Die Vorlaufzeit für die Sperre beträgt drei Monate, kann im Einsatzfall aber auch innerhalb von Stunden verfügt werden“, sagt Oberst Bauer.
Jene 17 Soldaten, die ausgebildet wurden, um die Flugkörper zu bedienen, mussten auch eine Datenschutz-Schulung absolvieren. Zwar können mithilfe der hochauflösenden Kamera theoretisch sogar Autokennzeichen aus einigen hundert Metern identifiziert werden, Gesichtserkennung ist aber nicht möglich. „Für einen Drohneneinsatz an der Grenze braucht es jedenfalls einen politischen Auftrag“, sagt Datenschutz-Experte Andreas Krisch.