Sexparty-Zeuge wurde bedroht
Kindergarten. Mitarbeiter von Abdullah P. soll versucht haben, Mitwisser einzuschüchtern. Anzeige auf freiem Fuß
Mutmaßlicher Betrug in Millionenhöhe, Urkundenfälschung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Anbau von Cannabis im großen Stil werden Kindergarten-Betreiber Abdullah P. und sechs weiteren Beschuldigten bereits vorgeworfen
Und jetzt scheinen auch noch Zeugen eingeschüchtert zu werden.
alles tun wird“. S.’ Familie beschimpfte er als Hunde.
Die Wortwahl mag vergleichsweise dezent klingen, doch laut Klaus S. habe der 27-Jährige einen Hang zur Gewalt. Voriges Jahr hatte S. ihn wegen Vergewaltigung angezeigt. Die Ermittlungen wurden aber eingestellt, weil es weder einen Beweis noch ein Geständnis gab. Jetzt lebt S. in ständiger Angst, wegen psychischer Probleme ist er in ärztlicher Behandlung.
Wo ist der Verdächtige?
Bei der Polizei erstattete er umgehend Anzeige wegen gefährlicher Drohung. Die Exekutive wollte Abdullah P.’s Mitarbeiter darauf hin ein Betretungsverbot erteilen. Doch gelang es bis dato nicht, ihn zu erreichen. „Die Beschuldigteneinvernahme konnte noch nicht durchgeführt werden“, bestätigt ein Polizeisprecher. Der Verdächtige wurde also auf freiem Fuß angezeigt.
S. befürchtet, dass er untergetaucht sein könnte. Da er einen bulgarischen Pass habe, fiele ihm das leicht.
Bei der Männerberatung, wo S. psychologisch betreut wird, teilt man dessen Besorgnis. Auch im Bezug auf Abdullah P. – der nach wie vor nicht in Untersuchungshaft sitzt. Warum das so ist, kann man in der Betreuungseinrichtung nicht nachvollziehen. Es bestehe doch Fluchtund Verdunkelungsgefahr, meint man dort.
Bei der Staatsanwaltschaft beurteilt man das allerdings anders. „Es gibt aus unserer Sicht keine Haftgrün- de“, erklärt deren Sprecher Thomas Vecsey. Fluchtgefahr liege keine vor, weil Abdullah P. sich punkto Vernehmung bis dato kooperativ gezeigt habe. „Er ist greif bar. Wenn wir ihn brauchen, kommt er.“
Und auch die Verdunkelungsgefahr sieht man nicht: „Alles, was es zu sichern gab, wurde bei Hausdurchsuchungen gesichert“, sagt Vecsey. Zudem sei keine weitere Tatbegehung zu befürchten, „weil gegen P. ja bereits ermittelt wird“. Wo sich der Beschuldigte also auf halte, sei seine Sache – „er darf sich frei bewegen“.