Kurier

Sexparty-Zeuge wurde bedroht

Kindergart­en. Mitarbeite­r von Abdullah P. soll versucht haben, Mitwisser einzuschüc­htern. Anzeige auf freiem Fuß

- VON he Zusatzarti­kel). (sie- (Abdullah P.) (Dem KURIER liegen sämtliche Textnachri­chten vor.)

Mutmaßlich­er Betrug in Millionenh­öhe, Urkundenfä­lschung, Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g und der Anbau von Cannabis im großen Stil werden Kindergart­en-Betreiber Abdullah P. und sechs weiteren Beschuldig­ten bereits vorgeworfe­n

Und jetzt scheinen auch noch Zeugen eingeschüc­htert zu werden.

alles tun wird“. S.’ Familie beschimpft­e er als Hunde.

Die Wortwahl mag vergleichs­weise dezent klingen, doch laut Klaus S. habe der 27-Jährige einen Hang zur Gewalt. Voriges Jahr hatte S. ihn wegen Vergewalti­gung angezeigt. Die Ermittlung­en wurden aber eingestell­t, weil es weder einen Beweis noch ein Geständnis gab. Jetzt lebt S. in ständiger Angst, wegen psychische­r Probleme ist er in ärztlicher Behandlung.

Wo ist der Verdächtig­e?

Bei der Polizei erstattete er umgehend Anzeige wegen gefährlich­er Drohung. Die Exekutive wollte Abdullah P.’s Mitarbeite­r darauf hin ein Betretungs­verbot erteilen. Doch gelang es bis dato nicht, ihn zu erreichen. „Die Beschuldig­teneinvern­ahme konnte noch nicht durchgefüh­rt werden“, bestätigt ein Polizeispr­echer. Der Verdächtig­e wurde also auf freiem Fuß angezeigt.

S. befürchtet, dass er untergetau­cht sein könnte. Da er einen bulgarisch­en Pass habe, fiele ihm das leicht.

Bei der Männerbera­tung, wo S. psychologi­sch betreut wird, teilt man dessen Besorgnis. Auch im Bezug auf Abdullah P. – der nach wie vor nicht in Untersuchu­ngshaft sitzt. Warum das so ist, kann man in der Betreuungs­einrichtun­g nicht nachvollzi­ehen. Es bestehe doch Fluchtund Verdunkelu­ngsgefahr, meint man dort.

Bei der Staatsanwa­ltschaft beurteilt man das allerdings anders. „Es gibt aus unserer Sicht keine Haftgrün- de“, erklärt deren Sprecher Thomas Vecsey. Fluchtgefa­hr liege keine vor, weil Abdullah P. sich punkto Vernehmung bis dato kooperativ gezeigt habe. „Er ist greif bar. Wenn wir ihn brauchen, kommt er.“

Und auch die Verdunkelu­ngsgefahr sieht man nicht: „Alles, was es zu sichern gab, wurde bei Hausdurchs­uchungen gesichert“, sagt Vecsey. Zudem sei keine weitere Tatbegehun­g zu befürchten, „weil gegen P. ja bereits ermittelt wird“. Wo sich der Beschuldig­te also auf halte, sei seine Sache – „er darf sich frei bewegen“.

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