Bedrohung für Arzt und Patient
Das Bundesministerium für Gesundheit hat seinen Entwurf eines Primärversorgungsbzw. PHC-Gesetzes präsentiert. Dieser bestätigt die Befürchtungen der Ärztekammer.
Dem Gesundheitsministerium geht es offensichtlich nicht um eine bessere Versorgung der Patienten, sondern nur um eine Schwächung der Ärzte“, kommentiert der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, Johannes Steinhart, den Gesetzesentwurf.
Dieser sieht vor, die Sozialpartnerschaft zwischen der Österreichischen Ärztekammer und den Sozialversicherungen de facto zu beenden: So müssten Ärzte nun in den geplanten PHC-Zentren künftig Einzelverträge mit den Sozialversicherungen ausverhandeln – außerhalb des bestehenden Gesamtvertrages und damit ohne den Schutz der Ärztekammer.
„Die Übermacht der Krankenkassen könnte dazu führen, dass in PHCZentren weniger Leistungen abgedeckt wären als in herkömmlichen Kassenpraxen. Das würde eine Verschlechterung der Versorgung bedeuten und ginge somit letztlich zulasten der Patienten“, so Steinhart.
Bedrohung des bewährten Hausarzt-Systems
Zudem bestehe die Gefahr einer massiven Aushungerung des hausärztlichen Bereichs. Denn die Krankenkassen hätten keinen Anreiz mehr, im Rahmen des bestehenden Gesamtvertrages allgemeingültige Tarife für niedergelassene Kassenärzte mit der Ärztekammer zu verhandeln.
„Das betrifft alle bestehenden Kassenverträge“, warnt Steinhart. „Das wäre dann das Ende der Hausärzte mit Kassenvertrag. Die negativen Folgen für die wohnortnahe Patientenversorgung wären dramatisch.“Und es steckt noch eine weitere Gefahr im geplanten Gesetz: Internationale Konzerne könnten PHC-Zentren betreiben oder sich in solche einkaufen und diese nach rein profitorientierten Kriterien betreiben. Steinhart: „Das wäre ein echter Anschlag auf die freie Arztwahl und die soziale Medizin.“
Die Alternative der Österreichischen Ärztekammer
Unter dem Titel „Primärversorgung 2020“hat die Österreichische Ärztekammer ein eigenes Konzept für die Weiterentwicklung der Primärversorgung vorgelegt.
„Wir empfehlen dem Gesundheitsministerium eindringlich, sich an diesem Modell zu orientieren. Es enthält sinnvolle und gut realisierbare Erweiterungen der aktuellen Strukturen“, erklärt Steinhart. Jetzt gehe es darum, „durch konsequentes Handeln und Verhandeln das geplante Gesetz im Interesse von Patient und Arzt zu verhindern“.