Kurier

„Zahlt die Republik Flüge zurück?“

EuGH. Das Verfahren um die Dublin-III-Verordnung beginnt

- – ELISABETH HOLZER

Neun Monate dauere ein Asylverfah­ren in Österreich, durchschni­ttlich. So weit die Angaben des Innenminis­teriums.

„So etwas kennen wir kaum. Wenn allein die Einladung zur Einvernahm­e zum Asylverfah­ren nur neun Monate dauern würde, wäre das ein Volksfest“, merkt Juristin Petra Leschanz vom Hilfsverei­n Border Crossing Spielfeld an. Sie erinnert sich an ein syrisches Paar, das erst nach 15 Monaten zur Einvernahm­e geladen wurde.

Gebannt schauen Betroffene wie Anwälte aber in Richtung Europäisch­er Gerichtsho­f (EuGH). Heute, Dienstag, beginnt jener Prozess, der die Dublin-III-Verordnung aushebeln könnte: In einem be- schleunigt­en Verfahren klären die Richter, ob der 2015 und 2016 staatlich organisier­te Transport von Flüchtling­en als illegale Einreise in die EU zu werten ist, oder nicht.

2000 Betroffene

Sieht der EuGH dies als legal an, greift Dublin III nicht: Rückweisun­gen wie aus Österreich nach Kroatien wären dann nicht zulässig. Das betrifft an die 2000 Menschen in Österreich, von denen einige Hundert bereits ausgewiese­n wurden. „Der Abschiebef­lug ist von der Republik gezahlt worden“, erinnert Leschanz. „Zahlt die Republik dann auch die Flüge zurück?“Sollte Dublin III in diesem Punkt fallen, müsste Österreich die Verfahren der Be- troffenen übernehmen und die Asylfrage hier klären.

Rund 58.000 Asylverfah­ren laufen derzeit in Österreich, 83 Prozent von ihnen in erster Instanz. „Der Rückstau aus 2015 wird abgearbeit­et“, versichert Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenminis­teriums.

Pro Monat gebe es aber laut Grundböck noch bis zu 2500 Menschen, die über die Grenzen kommen, meist im Burgenland. Das Grenzmanag­ement im steirische­n Spielfeld steht indes leer, kostet pro Jahr aber dennoch an die drei Millionen Euro. Immerhin, die 300.000 Euro Miete für den Grenzzaun erspart sich die Republik: Er wurde um 170.000 Euro gekauft.

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