„Zahlt die Republik Flüge zurück?“
EuGH. Das Verfahren um die Dublin-III-Verordnung beginnt
Neun Monate dauere ein Asylverfahren in Österreich, durchschnittlich. So weit die Angaben des Innenministeriums.
„So etwas kennen wir kaum. Wenn allein die Einladung zur Einvernahme zum Asylverfahren nur neun Monate dauern würde, wäre das ein Volksfest“, merkt Juristin Petra Leschanz vom Hilfsverein Border Crossing Spielfeld an. Sie erinnert sich an ein syrisches Paar, das erst nach 15 Monaten zur Einvernahme geladen wurde.
Gebannt schauen Betroffene wie Anwälte aber in Richtung Europäischer Gerichtshof (EuGH). Heute, Dienstag, beginnt jener Prozess, der die Dublin-III-Verordnung aushebeln könnte: In einem be- schleunigten Verfahren klären die Richter, ob der 2015 und 2016 staatlich organisierte Transport von Flüchtlingen als illegale Einreise in die EU zu werten ist, oder nicht.
2000 Betroffene
Sieht der EuGH dies als legal an, greift Dublin III nicht: Rückweisungen wie aus Österreich nach Kroatien wären dann nicht zulässig. Das betrifft an die 2000 Menschen in Österreich, von denen einige Hundert bereits ausgewiesen wurden. „Der Abschiebeflug ist von der Republik gezahlt worden“, erinnert Leschanz. „Zahlt die Republik dann auch die Flüge zurück?“Sollte Dublin III in diesem Punkt fallen, müsste Österreich die Verfahren der Be- troffenen übernehmen und die Asylfrage hier klären.
Rund 58.000 Asylverfahren laufen derzeit in Österreich, 83 Prozent von ihnen in erster Instanz. „Der Rückstau aus 2015 wird abgearbeitet“, versichert Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums.
Pro Monat gebe es aber laut Grundböck noch bis zu 2500 Menschen, die über die Grenzen kommen, meist im Burgenland. Das Grenzmanagement im steirischen Spielfeld steht indes leer, kostet pro Jahr aber dennoch an die drei Millionen Euro. Immerhin, die 300.000 Euro Miete für den Grenzzaun erspart sich die Republik: Er wurde um 170.000 Euro gekauft.