Hochrangige Polizisten im Visier der Justiz
Staatsanwälte leiten nach anonymen Hinweisen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats ein.
Es war lediglich ein anonymes Schreiben, das die Ermittlungen in Gang brachte. Dem Pressesprecher der Eliteeinheit „Cobra“wurde darin vorgeworfen, Informationen über den Terrorverdächtigen Lorenz K. an die Medien weitergege- ben zu haben. Der skurrile Vorwurf reichte aus, dass kürzlich sein Handy und das eines Kollegen beschlagnahmt und sein Arbeits-PC nach belastenden Mails durchsucht wurde, wie dem KURIER aus hochrangigen Polizeikreisen bestätigt wird. Das Innenministerium verweist auf die Korruptionsstaatsanwaltschaft als Urheber der Aktion, diese bestreitet jegliche Beteiligung vehement und wollte die Causa nicht weiter kommentieren. Es ist der Höhepunkt eines jahrelangen Informationskampfs zwischen Justiz und Exekutive, der für heftige Verstimmungen sorgt. Nach spektakulären Amtshandlungen – von Mord bis Terror – ziehen Staatsanwälte die Medienarbeit an sich. Ein Polizei-Mediensprecher kritisiert: „Die Justiz ist für die Medienarbeit zuständig, macht diese dann aber nicht.“
Im Visier
Im Jahr 2008 hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchungsrichter als Herr des Verfahrens abgelöst. Die Polizei ermittelt im Auftrag dieser. Immer häufiger gerät die Exekutive dabei allerdings selbst ins Visier der Justiz, wie Beamte in vertraulichen Gesprächen klagen. Namentlich traut sich niemand etwas zu sagen – aus Angst vor Ermittlungen. Übrig bleibt bei den Untersuchungen selten etwas. Die Jagd hat zur Folge, dass Poli- zisten kaum mehr mit Medien sprechen. Selbst die eigens geschaffenen Polizei-Pressesprecher sind vor Untersuchungen nicht mehr gefeit, wie nicht nur der jüngste Fall zeigt. Vor allem in Niederösterreich gab es zuletzt größere Auseinandersetzungen – nun scheint Wien an der Reihe zu sein. Insider vermuten, dass daran die Versetzung einer Staatsanwältin von NÖ nach Wien mitschuld sein könnte.
Jobverlust droht
Polizeiintern ist der Unmut riesengroß, auch das Innenministerium sucht bereits das Gespräch mit der Justiz, wie es dort hinter vorgehaltener Hand heißt. „Wir brauchen handfeste Indizien, um einen Überwachungsauftrag oder einen Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft zu bekommen. Und gegen uns selbst wird nach anonymen Anschuldigungen eine Hexenjagd sondergleichen veranstaltet“, lässt ein hochrangiger Polizei-Offizier seinem Ärger Luft.
Selbst vor Rufdaten-Rückerfassungen wird nicht mehr zurückgeschreckt. Mitunter dauert es Monate, bis die Verfahren wieder eingestellt werden. Für die Beamten keine leichte Zeit, droht ihnen doch im Extremfall eine Haftstrafe und sogar der Jobverlust.
Ein weiterer, aktueller Fall zeigt die Folgen: Ein Ermittler im Fall Josef Fritzl gab ein Interview zu seinen Erinnerungen über den Fall im Jahr 2008. Er gab preis, dass er von der ersten Befragung von Fritzls 24 Jahre lang eingesperrter Tochter, deren lange brünette Haare und weißen Zähne in Erinnerung habe. Obwohl er eine schriftliche Erlaubnis seines Dienstgebers für das Interview hatte, leitete die Staatsanwaltschaft St. Pölten ein Verfahren ein.
Zahlreiche Verfahren
Die Behörde gilt bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte als besonders eifrig. Seit dem Fall des Vierfachmörders von Annaberg (2013) schickte die Staatsanwalt- schaft St. Pölten mehrfach Beamte des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung auf die Reise. Unter anderem ging es um die Weitergabe von Fotos aus dem Bunker des Mörders an Medien. Zahlreiche Spitzenbeamte mussten sich in seitenlangen Berichten rechtfertigen, herausgekommen ist nichts.
Kaum Folgen
Wenig erfolgreich war auch das Verfahren gegen leitende Beamte der Pressestelle der niederösterreichischen Landespolizeidirektion. Ihnen wurde bei den Ermittlungen vorgeworfen, dass sie im Fall von Drohschreiben eines IS-Sympathisanten Details zu den Ermittlungsschritten ausgeplaudert hätten.
Selbst die Weitergabe jenes pietätlosen Fotos, das die toten Flüchtlinge in einem Kühl-Lkw in Parndorf zeigte, konnte schlussendlich nicht geklärt werden. Nur ein burgenländischer Polizist wurde wegen interner Weitergabe des Bildes disziplinarrechtlich bestraft.