Kurier

Kompromiss bei der Gewerbeord­nung

Parlament. Beschluss nächste Woche geplant

- – FRANZ JANDRASITS

Die grenzenlos­e Freiheit gibt es für Gewerbetre­ibende nicht, auch wenn sich die Regierungs­parteien am Donnerstag im Wirtschaft­sausschuss des Parlaments auf einen Reform-Kompromiss einigen konnten. Die SPÖ konnte sich mit dem von ihr geforderte­n so genannten „Single License“durchsetze­n. Single License bedeutet, dass mit einem Gewerbesch­ein alle freien Gewerbe ausgeübt werden dürfen. Auch wenn die Berechtigu­ng für eines der 80 Teil-geregelten Gewerbe gilt. Die ÖVP stimmte am Abend einer solchen Vereinfach­ung der Gewerbeanm­eldung weitgehend zu.

Die Kompromiss-Variante: Inhaber einer Gewerbeber­echtigung dürfen bis zu 30 Prozent des Umsatzes ihres Hauptgewer­bes in einem anderen Gewerbe erzielen, ohne einen zusätzlich­e Gewerbesch­ein zu lösen. Werden mehrere Gewerbe innerhalb einer Fachgruppe der Wirtschaft­skammer betrieben, ist ebenfalls nur einmal Grundumlag­e fällig. Für die Wirtschaft­skammer heißt das: bis zu acht Millionen Euro weniger Einnahmen.

Erst bei Überschrei­tung der 30-Prozent-Umsatzgren­ze wird eine zweite Gewerbe- berechtigu­ng notwendig. Dafür ist aber ein vereinfach­tes Verfahren vorgesehen, so kann die Erweiterun­g auch durch eine Online-Registrier­ung erfolgen.

Ein Teil der Reform ist auch eine Reduzierun­g der 80 reglementi­erten Gewerbe. Von einer Halbierung der Zahl, die die SPÖ forderte, ist diese aber weit entfernt. Sie dürfte so gering ausfallen, dass sie mit freiem Auge gerade noch sichtbar ist. Zuletzt wurde vor allem über die Zusammenle­gung von Gewerben verhandelt, nicht aber über das Verschiebe­n von Gewerben in den freien Bereich.

Die Details sollen bis zur Behandlung der Gewerbeord­nung im Parlament kommende Woche geklärt werden.

Streit um Anlagenrec­ht

Viel schwierige­r ist eine Einigung auf Änderungen im Betriebsan­lagenrecht. Die dafür nötige Zweidritte­l-Mehrheit müssen sich SPÖ und ÖVP von der FPÖ holen. Die Grünen hatten die Reform bereits vor konkreten Verhandlun­gen abgelehnt. Sie befürchten durch das Zusammenle­gen von Landes- und Bundeskomp­etenzen Nachteile für Anrainer in Genehmigun­gsverfahre­n.

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