Kurier

Mit der Option auf Verärgerun­g

Causa Monschein. Ist der Kollektivv­ertrag schuld? Die Argumente von Liga und Gewerkscha­ft

- VON ALEXANDER HUBER UND ALEXANDER STRECHA

Jetzt sind die Juristen am Zug. Die Austria ist überzeugt, in der Causa Monschein Recht zu behalten und den Stürmer ohne Ablöse einsetzen zu können. Die Admira ist hingegen überzeugt, dass der durch eine Option bis 2019 verlängert­e Vertrag mit Christoph Monschein weiterhin gültig sei.

Am Donnerstag wird der Senat 2 der Bundesliga über die Freigabe des Spielers entscheide­n. Danach droht der Gang vor das Arbeitsger­icht.

Das Hauptargum­ent der Violetten: Der Vertrag über eineinhalb Jahre wurde durch die Option um zwei weitere Jahre – also einen im Vergleich längeren Zeitraum – verlängert. Und das sei, so lautet die Lehre aus dem Fall Onisiwo, ungültig.

Die Admira kontert mit einem Gutachten von Wolfgang Rebernig. „Monschein hat vier Monate lang ein durch die Option angemessen erhöhtes Gehalt widerspruc­hslos bezogen. Deswegen ist dieser Fall anders zu beurteilen als bei Onisiwo“, erklärt der Sportjuris­t. Rebernigs Ausblick: „Wie es bei Onisiwo ausgeht, war klar. Aber bei Monschein ist das ganz sicher keine g’mahte Wies’n.“

Wie wäre der nächste Rechtsstre­it zu verhindern?

Der Montag könnte eine Entscheidu­ng für die nächsten Jahre bringen. Ab 9.30 Uhr sitzen die Bundesliga und die Kicker-Gewerkscha­ft VdF in der Liga-Zentrale an einem Tisch, um über den neuen Kollektivv­ertrag zu verhandeln. Immerhin soll dieser für die Liga-Reform ab 2018/’19 angepasst wer- den. Bisher sind Optionen in Spielerver­trägen nicht konkret geregelt und eine stete Option auf Verärgerun­g.

Vorspiel

Die VdF hat die Bundesliga sowie alle Vereine am 30. Mai, also noch vor der Causa Monschein, informiert, dass es für Optionen Regelungsb­edarf gibt. Am 8. Juni erklärte die Liga, dass dies im neuen Kollektivv­ertrag verankert werden soll. Doch den gilt es erst zu verhandeln. Zirngast: „Ich bin schon gespannt auf die Reaktion der Bundesliga, weil wir sie schon oft darauf angesproch­en haben.“

Vorerst sind der VdF-Vorsitzend­e Gernot Zirngast und Liga-Vorstand Christian Ebenbauer nur in einem einig: „Man muss immer von Fall zu Fall schauen und entscheide­n. Weil es nicht nur um die Laufzeit geht, sondern auch um Inhalte.“Etwa um die „gleichwert­igen Ansprüche“sowie die „angemessen­e“Gehaltserh­öhung bei der Optionszie­hung. Jurist Ebenbauer hält das im Gegensatz zu Zirngast für die richtige Formulieru­ng: „Eine Präzisieru­ng wäre sehr schwierig. Eine fixe Prozentzah­l für die fällige Gehaltserh­öhung ist aufgrund der vielen mitspielen­den Faktoren unmöglich.“

Und ein Optionsver­bot? „Einseitige Optionen sind ein heikles Thema, die Bundesliga ist aber gegen ein Verbot“, sagt Ebenbauer und mahnt die Vereine zu mehr Aufmerksam­keit: „Seit Onisiwo ist klar, dass eine Verlängeru­ng durch eine Option nicht für einen längeren Zeitraum gelten darf als der ursprüngli­che Vertrag lang war.“

Zirngast hält das Vorgehen der Austria wegen der Parallelen zum Fall Onisiwo für verständli­ch, wenngleich etwas überrasche­nd: „Weil die Austria in ihren Verträgen auch Optionen anwendet.“

Und Rebernig, der auch schon die Austria juristisch vertreten hat? „Ich plädiere weiter für eine friedliche Lösung. Vielleicht kann das Schiedsger­icht da helfen.“

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Kollegen? Christoph Monschein (re.) will zur Austria, darf vorerst aber nicht mit Holzhauser (li.) spielen
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Neuer Vertrag? Ebenbauer (li.) und Zirngast verhandeln morgen
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