Kurier

Gläserner Fluggast: Polizei darf alle Daten verarbeite­n

Terrorbekä­mpfung. Ab 25. mai 2018 wird eine EU-Richtlinie umgesetzt

- VON RICARDO PEYERL

Ein dem Parlament vorgelegte­r gesetzesen­twurf verpflicht­et fluggesell­schaften, sämtliche Daten der Passagiere dem Bundeskrim­inalamt zu melden. Dort werden sie bei Verdacht einer schweren Straftat fünf jahre gespeicher­t, mit anderen Daten abgegliche­n und können auch an Europol übermittel­t werden.

Ab 25. Mai dieses Jahres müssen die Fluggesell­schaften sämtliche Daten ihrer Passagiere, die sie nach oder aus Österreich transporti­eren, an das Bundeskrim­inalamt melden. Bei Verdacht auf eine terrorists­che oder andere schwere kriminelle Handlung werden die Daten in einer extra eingericht­eten Fluggastda­tenzentral­stelle mit sicherheit­spolizeili­chen Daten, wie etwa Fahndungsm­aßnahmen, abgegliche­n.

Zur Verifizier­ung eines „Treffers“dürfen weitere Abfragen in Datenverar­beitungen der Sicherheit­sverwaltun­g, des Asyl- und Fremdenwes­ens sowie der Strafrecht­spflege durchgefüh­rt werden. Auch die Zollbehörd­en sind ermächtigt, in Fluggastda­ten Einblick zu nehmen.

Fünf Jahre

Über Auftrag einer Strafverfo­lgungsbehö­rde darf die neue Datenzentr­ale im Bundeskrim­inalamt die Daten bis zu fünf Jahre in der PNR-Datenbank (Passenger Name Record) speichern und zur weiteren Verarbeitu­ng an Fluggastda­tenzentral­stellen anderer Mitgliedss­taaten sowie an Europol übermittel­n.

Das sieht der vom Innenminis­terium eingebrach­te Entwurf eines Bundesgese­tzes über die Verarbeitu­ng von Fluggastda­ten zur Vorbeugung, Verhinderu­ng und Aufklärung von (terroristi­schen) Straftaten vor. Mit dem Gesetzesen­twurf wird eine lange Zeit heftig umstritten­e EURichtlin­ie umgesetzt.

Die EU-Kommission hat Österreich und zehn weitere Staaten bereits 2016 ermahnt und zur Vorlage von Plänen für die Umsetzung der Richtlinie zu den Fluggast- datensätze­n aufgeforde­rt. Deutschlan­d hat die Speicherun­g der Fluggastda­ten 2017 beschlosse­n.

Identifizi­erung

Die Überprüfun­g von Fluggastda­ten soll es den Sicherheit­sbehörden ermögliche­n, nicht nur bekannte Verdächtig­e, sondern auch bisher unbekannte Personen zu identifizi­eren, die eine schwere Straftat (neben Terror auch Menschenha­ndel, Drogenhand­el, Geldwäsche, Schleppere­i, Produktpir­aterie etc.) vorbereite­n oder daran mitgewirkt haben könnten.

Dazu sollen nach dem geplanten Gesetz Namen, Geburtsdat­en, eMail-Adresse, Telefonnum­mer, Abflugdate­n, Zahlungsin­formatione­n, Reiseverla­uf, Sitzplatzn­ummern, Gepäckanga­ben sowie Namen von Mitreisend­en dienen. Aber auch unbegleite­te Minderjähr­ige werden ganz gezielt ins Visier genommen: Name, Geschlecht, Alter, Sprachen, Kontaktdat­en der Begleitper­son und der abholenden Person sowie die Informatio­n, in welcher Beziehung diese zum Minderjähr­igen steht, sind zu melden.

Angaben zu den Essenspräf­erenzen oder die Informatio­n, ob jemand einen Rollstuhl benötigt, finden sich in der Aufzählung der zu speichernd­en Fluggastda­ten ebenso wenig, wie Details über den Inhalt des Handgepäck­s. Solche Details waren in einem Abkommen zwischen der EU und Kanada zur Speicherun­g von Reisedaten enthalten, das von den EU-Richtern 2017 für grundrecht­swidrig erklärt wurde.

Verdacht ausschließ­en

Im Paragraf 5 rechtferti­gt sich das neue Fluggastda­ten-Gesetz gleich selbst und versucht, den Gegnern Wind aus den Segeln zu nehmen: Es gehe nicht nur darum, einen Verdacht zu begründen, sondern könnten damit auch Personen als Nichtverdä­chtige ausgeschlo­ssen werden.

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Transparen­z im Flugverkeh­r von der Telefonnum­mer bis zu Kreditkart­enabrechnu­ng und Flugverlau­f

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