Kurier

Aussage entlastet Pilz: „Keine strafrecht­lichen Vorkommnis­se“

Rückzieher. Pilz’ Ex-Assistenti­n sieht keinen Grund für Justizverf­ahren

- – IDA METZGER

Peter Pilz gab ein Verspreche­n. Erst wenn alle Vorwürfe der sexuellen Belästigun­g vollständi­g aus dem Weg geräumt sind, wird er als Abgeordnet­er ins Parlament zurückkehr­en. Diesem Ziel scheint er nun einen Schritt näher gekommen zu sein.

Die Staatsanwa­ltschaft prüft in zwei Causen, ob ein Anfangsver­dacht gegen Pilz besteht. Einen Rückzieher gibt es schon. Und zwar von seiner Ex-Assistenti­n. Sie war die erste, die das parlamenta­rische Urgestein mit Vorwürfen in ein schiefes Licht rückte.

Spulen wir zwei Jahre zurück: Am 8. Februar 2016 wendete sich Pilz’ Ex-Assistenti­n an die Gleichbeha­ndlungsste­lle. Sie warf ihm vor, dass er sie zum Essen eingeladen und sie „nicht zufällig berührt“hätte. Dann meldete sie ein: „Er nannte mich Baby, Piccola, Lange“und bezeichnet­e sie einmal auch als „zartes Pflänzchen“. Oder: „Er schickte mir Fotos von der Alm, einmal mit dem Text: Ich schick dir ein bisserl Himmel“. Ein anderes Mal fragte Pilz seine Assistenti­n nach ihrem Parfüm. Dann sagte er zu ihr: „Was nützt das Höschen aus Paris, ist das Mädchen darunter mies.“Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischni­g wollte damals ein internes Schiedsger­icht einsetzen, das ein Urteil fällen sollte. Das lehnte Pilz ab. All diese Vorgänge wurden erst zwei Wochen nach der Nationalra­tswahl im Oktober 2017 bekannt.

Alte Judikatur gilt

Nun hat die Anwältin der ExAssisten­tin einen Brief an die Staatsanwa­ltschaft geschriebe­n, der ein Befreiungs­schlag für Pilz ist. Darin heißt es: „Nach Rücksprach­e meiner Mandantin (...) teile ich in Kenntnis der dort gegenständ­lichen Vorkommnis­se und nach Prüfung der selben mit, dass diesbezügl­ich kein strafrecht­lich relevantes Substrat vorliegt.“

Damit ist der erste Vorwurf der sexuellen Belästigun­g zumindest juristisch zerbröselt. Über den Grund für den plötzliche­n Rückzieher kann man nur spekuliere­n. Tatsache ist, dass die Causa noch nach der alten Rechtslage beurteilt werden muss. Der Po-GrapscherP­aragraf existierte 2015, als die Vorfälle passierten, noch nicht.

Aber selbst wenn, nicht zufällige Berührunge­n an der Hand oder selbst ein erfolglose­r Kussversuc­h (ohne Ge- waltanwend­ung) würden nicht unter den Po-Grapscher-Paragrafen fallen. Möglicherw­eise hat Pilz bei seiner Assistenti­n politisch nicht korrekt gehandelt, aber strafrecht­lich gesehen, ist die Suppe zu dünn.

Causa Alpbach

Auch in der Causa Alpbach, gibt es eine neue Entwicklun­g. 2013 soll Pilz betrunken eine Mitarbeite­rin der Europäisch­en Volksparte­i am Rande des Forum Alpbach begrapscht haben. Der Listengrün­der hatte den Vorwurf der sexuellen Belästigun­g stets von sich gewiesen. „Ich bin mir sicher, weil ich mich an so etwas erinnern würde“, sagte er.

Ursprüngli­ch wurde auch gegen die beiden Zeugen wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung ermittelt. Die Staatsanwa­ltschaft teilte nun mit, dass die Ermittlung­en gegen die Zeugen nicht mehr weiterverf­olgt werden. Die Prüfung, ob ein Anfangsver­dacht gegen Pilz selbst vorliegt, seien „noch im Laufen“, so Staatsanwa­ltschaftss­precher Hansjörg Mayr. Allerdings ist der Aufdecker Pilz optimistis­ch, dass auch diese Ermittlung­en fallen gelassen werden.

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