Brand in der Zelle: Kein versuchter Mord, aber zwölf Jahre Gefängnis
Bedenkzeit. Zu zwölf Jahren Haft ist am Donnerstag im Wiener Landesgericht ein 34jähriger Algerier verurteilt worden, der am 16. Oktober 2016 seine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt angezündet hatte. Der Angeklagte wurde im dritten Anlauf als Rückfalltäter wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und Nötigung schuldig erkannt.
Dagegen verwarfen die Geschworenen den angeklagten versuchten Mord. Lediglich vier der acht Laienrichter nahmen an, dass der Mann bewusst den Tod seiner drei Zellengenossen mit in Kauf genommen hatte, als er seine Matratze anzündete und mit gezücktem Buttermesser die Mitgefangenen am Betätigen des im Haftraum angebrachten Alarmknopfs hinderte. Bei Stimmengleichheit war zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass kein Tötungsvorsatz gegeben war.
Geschworene
Diesen Urteilsspruch der Geschworenen konnten die Berufsrichter kein zweites Mal aussetzen. Im April vergangenen Jahres war der Algerier wegen Brandstiftung zum ersten Mal vor Gericht gestanden. Der Senat fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weil er der Ansicht war, der Fall müsse wegen Mordversuchs vor Ge- schworenen verhandelt werden. Im August verneinten acht Geschworene den Mordvorsatz, woraufhin die Berufsrichter das Urteil wegen offensichtlichen Irrtums der Laienrichter aussetzten.
Ein neuer Geschworenensenat hatte den Fall noch einmal zu verhandeln. Diese Entscheidung mussten die Berufsrichter akzeptieren.
Der Angeklagte bestritt jeden Tötungsvorsatz, er habe niemanden verletzen wollen. Die Zelle habe ihm „einfach nicht gefallen“, erklärte er zu seinem Motiv. Damit habe er seine Verlegung in einen anderen Haftraum erzwingen wollen. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit.