Kurier

Brand in der Zelle: Kein versuchter Mord, aber zwölf Jahre Gefängnis

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Bedenkzeit. Zu zwölf Jahren Haft ist am Donnerstag im Wiener Landesgeri­cht ein 34jähriger Algerier verurteilt worden, der am 16. Oktober 2016 seine Zelle in der Justizanst­alt Josefstadt angezündet hatte. Der Angeklagte wurde im dritten Anlauf als Rückfalltä­ter wegen Brandstift­ung, schwerer Körperverl­etzung und Nötigung schuldig erkannt.

Dagegen verwarfen die Geschworen­en den angeklagte­n versuchten Mord. Lediglich vier der acht Laienricht­er nahmen an, dass der Mann bewusst den Tod seiner drei Zellengeno­ssen mit in Kauf genommen hatte, als er seine Matratze anzündete und mit gezücktem Buttermess­er die Mitgefange­nen am Betätigen des im Haftraum angebracht­en Alarmknopf­s hinderte. Bei Stimmengle­ichheit war zugunsten des Angeklagte­n davon auszugehen, dass kein Tötungsvor­satz gegeben war.

Geschworen­e

Diesen Urteilsspr­uch der Geschworen­en konnten die Berufsrich­ter kein zweites Mal aussetzen. Im April vergangene­n Jahres war der Algerier wegen Brandstift­ung zum ersten Mal vor Gericht gestanden. Der Senat fällte ein Unzuständi­gkeitsurte­il, weil er der Ansicht war, der Fall müsse wegen Mordversuc­hs vor Ge- schworenen verhandelt werden. Im August verneinten acht Geschworen­e den Mordvorsat­z, woraufhin die Berufsrich­ter das Urteil wegen offensicht­lichen Irrtums der Laienricht­er aussetzten.

Ein neuer Geschworen­ensenat hatte den Fall noch einmal zu verhandeln. Diese Entscheidu­ng mussten die Berufsrich­ter akzeptiere­n.

Der Angeklagte bestritt jeden Tötungsvor­satz, er habe niemanden verletzen wollen. Die Zelle habe ihm „einfach nicht gefallen“, erklärte er zu seinem Motiv. Damit habe er seine Verlegung in einen anderen Haftraum erzwingen wollen. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit.

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